41-jähriger Wasserburger muss sich derzeit vor dem Landgericht Traunstein verantworten
Vor dem Schöffengericht der 6. Strafkammer beim Landgericht Traunstein ist ein 41-jähriger Wasserburger angeklagt, seine eigene Tochter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Bei der Prozesseröffnung wies die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler den Angeklagten gestern sehr eindringlich darauf hin, dass sie gewillt sei, alle Vorwürfe gegen ihn vollständig aufzuklären. Sollte er den sexuellen Missbrauch, den man ihm vorwerfe, begangen haben, sei es für ihn und seine Tochter von großer Wichtigkeit, wenn er seine Taten hier gestehe, da man in diesem Falle von einer eingehenden Beweisaufnahme absehen könne.
Dazu gehöre nämlich auch die Einvernahme seiner geschiedenen Ehefrau und seiner Tochter vor dem Gericht. Für das Kind, das jetzt 14 Jahre alt sei, sei eine solche Einvernahme eine besondere Härte. Die Vorsitzende Richterin wies in aller Eindringlichkeit darauf hin, dass die Tochter des Angeklagten psychisch angeschlagen sei, auch Suizidgedanken vorhanden seien. Und sie stellte dem Angeklagten in Aussicht, in Falle eines umfassenden Geständnisses ein geringeres Strafmaß prüfen zu wollen. Es sei eine sehr schwierige, unangenehme Situation, in der sich auch das Gericht befinde, betonte Richterin Jacqueline Aßbichler.
Nach diesen einleitenden Ausführungen der Vorsitzenden Richterin beantragte die Verteidigung ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. In der nachfolgenden Sitzungsunterbrechung beriet zunächst das Gericht mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung, anschließend die Verteidiger mit dem Angeklagten und zu guter Letzt erneut Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über den Fall.
Nach gut 90-minütiger Unterbrechung der Verhandlung erklärte die Verteidigung, dass es ein vollständiges Geständnis des Angeklagten geben werde. Er habe seine eigene Tochter mehrfach sexuell missbraucht, unter dem Vorwand, sie gesundheitlich untersuchen zu wollen, sexuelle Handlungen an ihr vollzogen und gemeinsam mit ihr pornographische Bilddateien angesehen zu haben.
Verteidiger Harald Baumgärtl erklärte für seinen Mandanten, dass der Sachverhalt, der dem Angeklagten zur Last gelegt werde, den Tatsachen entspreche.
Im Anschluss daran wurden drei Polizistinnen als Zeugen vernommen, die im Zuge der Anklage mit dem Fall befasst waren. Vor drei Jahren habe die Mutter des Kindes, die von ihrem Mann, dem Angeklagten, geschieden sei, seit das Kind ein Jahr alt war, das Jugendamt von dem sexuellen Missbrauch des Kindes informiert, wodurch die Anklage ins Rollen gekommen sei. Sie selbst habe den Kontakt zum Kindesvater aufrecht erhalten wollen, aber ihre Tochter habe nicht mehr zum Vater gehen wollen, weil er immer so viel Alkohol trinke.
Auch die Schulpsychologin der Tochter konnte Auffälligkeiten im Verhalten der Tochter bestätigen. Die schulischen Leistungen hätten nachgelassen und am Tage, als dann die Anzeige bei der Polizei erstattet worden sei, habe die Tochter mit ihrer Mutter ausführlich über die Missbrauchserlebnisse bei ihrem Vater gesprochen, der die sexuellen Übergriffe und den Missbrauch als Teil einer sexuellen Aufklärung verstanden wissen wollte. Die Tochter habe sich aber sehr geschämt und nicht über die Erlebnisse sprechen wollen. Nur ihrem Tagebuch habe sie sich wohl anvertraut und immer wieder Hilferufe notiert.
Eine der drei Polizistinnen sagte aus, sie habe die Tochter vernommen und dabei festgestellt, dass das Mädchen weinerlich und eingeschüchtert gewirkt habe, immer wieder geweint habe und während der Vernehmung mehrfach gezittert habe. Die Stimme sei brüchig gewesen. Die Polizistin sagte aus, dass es einen Vorfall nach einer Hochzeitsfeier gegeben habe, als der Vater gegenüber seiner eigenen Tochter übergriffig geworden sei und ihr erklärt habe, er wolle ihr ihren Körper erklären.
Nach der Vernehmung der drei Polizistinnen unterbrach die Kammer die Verhandlung und vertagte sich bis zur übernächsten Woche.
Wir berichten weiter.
RP
Hinterlassen Sie einen Kommentar