Landkreis Mühldorf fördert kulturelle Veranstaltungen und Kleinprojekte - Antragstellung bis 31. März möglich
Nach dem erfolgreichen Start des Kulturfördertopfs in den vergangenen Jahren setzt der Landkreis Mühldorf sein Engagement für die regionale Kulturlandschaft fort. Die Antragsfrist endet am 31. März.
Der Kulturfördertopf richtet sich insbesondere an Initiativen, Vereine und Kulturschaffende, die für die Umsetzung ihrer Vorhaben auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Gefördert werden können unter anderem Musik- und Theaterveranstaltungen, Konzerte, Kulturseminare sowie vergleichbare kulturelle Formate.
Landrat Max Heimerl unterstreicht die Bedeutung des Förderprogramms für den Landkreis: „Kulturelle Veranstaltungen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander und zur Attraktivität unseres Landkreises. Mit dem Kulturfördertopf wollen wir auch 2026, trotz finanziell herausfordernder Rahmenbedingungen, kreative Ideen und engagierte Projekte gezielt unterstützen.“
Für das Förderprogramm stehen jährlich insgesamt 11.000 Euro zur Verfügung. Pro Veranstaltung oder Projekt kann eine Förderung von bis zu 1.000 Euro beantragt werden. Die Höhe der Förderung orientiert sich am nachgewiesenen finanziellen Bedarf, der durch eine Selbsterklärung darzulegen ist. Eine dauerhafte oder mehrjährige Förderung ist ausgeschlossen. Zudem ist eine Antragstellung aus diesem Fördertopf nur alle zwei Jahre möglich.
Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Mühldorf, Projektleiterin Christiane Sengmüller unter christiane.sengmueller@lramue.de. Rückfragen können auch telefonisch unter 08631/699-804 gestellt werden.
Die notwendige Selbsterklärung steht auf der Internetseite des Landkreises unter www.lra-mue.de/kulturfördertopf zum Download bereit.
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