Erfrischungsgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Thermen-Gutschein winken

beispielsweise als
• Vorsteherin oder Vorsteher eines Stimmbezirks,
• Schriftführerin oder Schriftführer oder
• Beisitzerin oder Beisitzer.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer sind:
• deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz,
• ein Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag,
• möglichst die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Bad Aibling.
Für den Einsatz erhalten Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Thermen-Gutschein.
Bitte sich beim Wahlamt der Stadt Bad Aibling melden unter
wahl@bad-aibling.de .
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