So viele Anträge wie noch nie im Freistaat

Mehr als zwei Millionen Menschen in Bayern lebten Ende des vergangenen Jahres 2024 mit einer behördlich anerkannten Behinderung. Rund 1,2 Millionen Menschen davon waren schwerbehindert. Das sind fast 20.000 Menschen mehr als im Vorjahr.

Die Anzahl der Erst- und Neufeststellungs-Anträge stieg bei der zuständigen Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf 271.030. „Das ist der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde. „Bei nahezu 90.000 Bürgerinnen und Bürgern wurde erstmals eine Schwerbehinderung anerkannt. Ein Drittel aller Anträge werden inzwischen online gestellt – und können dadurch im Regelfall schneller bearbeitet werden.“

Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Die Landesbehörde ZBFS stellt diesen GdB fest. Verbunden mit dieser Feststellung sind verschiedene Nachteils-Ausgleiche, wie beispielsweise Steuerfreibeträge, je nach den Umständen ein früherer abschlagfreier Ruhestand sowie Vergünstigungen und Rabatte.

Auf die Regierungsbezirke verteilt, ergibt sich für das Jahr 2024 folgende Anzahl von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung:

Oberbayern: 375.906

Niederbayern: 120.360

Oberpfalz: 126.756

Oberfranken: 121.793

Mittelfranken: 206.026

Unterfranken: 133.892

Schwaben: 162.770

Den Online-Antrag auf die Feststellung einer Behinderung unter

https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/

Weiterführende Informationen zum Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht unter

https://www.zbfs.bayern.de/