Gestern vor Mitternacht alarmierten Zeugen die Polizei: 17-Jähriger beschädigte Wahlplakate
Gestern kurz vor Mitternacht: Zeugen verständigten die Polizei, dass sie im Bereich der Ebersberger Straße in Rosenheim gerade einen jungen Mann beobachten, der mehrere Wahlplakate beschädige. Plakate sollen dabei zum Beispiel komplett von der aufgestellten Holzwand herunterrissen worden sein.
Vor Ort stellten die Einsatzkräfte fest, dass etliche Wahlplakate der Partei „AfD“ zerrissen und teils am Boden verstreut herumlagen. Angebrachte, unbeschädigte Wahlplakate der benannten Partei waren zudem mit Aufklebern überdeckt und dadurch beschädigt. Bei diesen Aufklebern ging es inhaltlich um ein Parteiverbot, so die Polizei am heutigen Donnerstag-Morgen.
Im Rahmen der Fahndung trafen die Beamten noch im Umfeld der Ebersberger Straße einen 17-Jährigen aus dem Raum Rosenheim an. Gegen ihn ermittelt die Polizei nun wegen Sachbeschädigung. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 50 Euro geschätzt.
Man könnte jetzt diskutieren, ob das Entfernen von AfD-Plakaten als wehrhafte Demokratie bezeichnet werden kann …
Man muss wohl eher überlegen, ob Sie den Begriff Demokratie jemals verstanden haben.
Nein, Sie haben recht, das muss man nicht ein mal überlegen.
Uuuuuh cnguyen wieder mit einer absolut vorhersehbaren Aussage.
Ich finde durchaus, dass man darüber diskutieren könnte. Die AfD ist immerhin eine Partei, die die Demokratie gefährdet. Sie duldet Menschen in den eigenen Reihen, die sich offen einen Bürgerkrieg wünschen, die den Hitlergruß machen, die Volksverhetzung betreiben und es wird nichts dagegen unternommen.
Also ja, mag sein, natürlich ist es verboten, Wahlplakate zu beschädigen. Ich würde das aber im Falle der AfD bestenfalls als zivilen Ungehorsam einstufen.
Warum wird dann diese Partei nicht verboten? Aktuell sind ihre Anhänger gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Und solange das so ist, ist das Abreissen der Plakate kein ziviler Ungehorsam, sondern schlicht und einfach Sachbeschädigung.
Ich zitiere mal Wikipedia, auch wenn’s nicht die feine englische Art ist:
Ziviler Ungehorsam (aus lateinisch civilis ‚bürgerlich‘; deshalb (selten) auch bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer so wahrgenommenen Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.
Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden.