Sich telefonisch vorab erkundigen, ob ein für morgen geplanter Termin überhaupt stattfindet

Die Gewerkschaft ver.di hat die Tarifbeschäftigten, die Auszubildenden, die Studierenden sowie die Praktikanten im Landratsamt Rosenheim aufgerufen, am morgigen Donnerstag, 6. Februar, zu streiken. Wie es am heutigen Mittwoch deshalb aus der Behörde heißt, werden alle Bürger, die für diesen morgigen Donnerstag einen Termin vereinbart haben, gebeten, sich telefonisch vorab zu erkundigen, ob der Termin überhaupt stattfindet …

Acht Prozent mehr Lohn für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – beziehungsweise mindestens 350 Euro pro Monat – das ist die Forderung, mit der die Gewerkschaft in die erste Verhandlungsrunde gegangen ist.

  • Zusätzlich sollen die Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten erhöht und die Ausbildungsvergütungen sowie Praktikantenentgelte um 200 Euro angehoben werden.
  • Außerdem werden drei zusätzliche freie Tage gefordert, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen.

Die Arbeitgeber der Behörden halten diese Forderungen für viel zu hoch und nicht umsetzbar – mit Verweis auf die leeren, öffentlichen Kassen.

Immer wieder wurden in Bilanzen der Bürgermeister zu 2024 die hohen Personalkosten aufgrund der vergangenen Tarifverhandlung genannt (wir berichteten).

Es hatte letztes Jahr dies für den öffentlichen Dienst zum Beispiel gegeben:

  • eine steuer- und abgabenfreie Inflations-Ausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro: Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto.
  • Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro.
  • Dual Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten demnach im Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto.
  • Außerdem konnte eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erzielt haben.
  • Zudem gibt es eine Ausweitung der bestehenden Pflegezulage auf den Justiz- und Maßregelvollzug und der Zulage für den Gesundheitsdienst.
  • Für die Sozial- und Erziehungsdienste verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Gewährung von Zulagen von 130 und 180 Euro für bestimmte Entgeltgruppen in den Stadtstaaten.
  • Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger übertragen werden