Gemeinderat stimmt gegen Bürgerentscheid - 300 Unterschriften waren übergeben worden

Der Gemeinderat von Unterreit hat in seiner jüngsten Sitzung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelehnt. Viele Zuhörer lauschten der Diskussion und Entscheidung. Zu Aufruhr kam es nicht, doch die Initiatoren und Unterstützer des gewünschten Belangs wirkten nach der Abstimmung im Gemeinderatsgremium enttäuscht.

Wochenlang hatte eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern Unterschriften gegen den geplanten Vorstoß der Gemeinde Unterreit gesammelt, auf den Dächern der Feuerwehrhäuser in Wang und Unterreit einen Funkmast für Telekommunikation montieren zu lassen. Die Gebäude gehören der Kommune selbst. Viele Wanger sowie Unterreiter Familien äußerten Bedenken und befürchten gesundheitliche Auswirkungen.

Mehr als 300 Unterschriften kamen zusammen und wurden an die Gemeindeverwaltung übergeben.

Nun die klare Entscheidung:

Es wird zu keinem Bürgerentscheid kommen. Viele Punkte wurden abgewägt.

Der Rückblick

Im März 2022 hatte der Gemeinderat entschieden, dass der deutschen Telekom für die Errichtung von Mobilfunkantennen Platz auf den Feuerwehrhäusern zur Verfügung gestellt werde. Der Beschluss wurde nach ausführlicher Abwägung aller Möglichkeiten des Mobilfunkausbaus einschließlich eines Beratungsgesprächs durch den Kommunalbeauftragen der Telekom vom Gemeinderat Unterreit in einer öffentlicher Sitzung gefasst, um die unzureichende Mobilfunkversorgung in der Gemeinde Unterreit zu verbessern. Zudem wurde im Nachgang ausführlich über den Sachstand der Mobilfunkantennen informiert. Im Dezember 2022 kam es – nach Genehmigung des Vertragsentwurfs durch den Gemeinderat – zur Vertragsunterzeichnung bezüglich der Vermietung einer Dachfläche der Liegenschaften in Unterreit und Wang mit der Deutschen Funkturm GmbH.

Im April 2023 erhielt die Verwaltung erstmals Kenntnis davon, dass es zu Bürgereinwänden bezüglich der Errichtung einer Funkantenne in Wang komme. Weiter wurden Transparente in Wang gegen die Errichtung aufgestellt und zu einer Informationsveranstaltung gegen die Errichtung eingeladen.

Nun das vorläufige Aus des Bürgereinwands.

Die Entscheidung des Gemeinderats wird der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.

Die Zulässigkeitsprüfung durch die Gemeinde beziehe sich auf Anfrage der Wasserburger Stimme stets auf die formellen als auch die materiellen Anforderungen, heißt es in den Ausführungen zum Thema.

Da der Mietvertrag bereits geschlossen sei, wäre das Begehren ein Verstoß gegen geltendes Recht, wird im Protokoll vermerkt. Die Durchführung eines aus dem Bürgerbegehren beziehungsweise einem dann daraus hervorgehenden Bürgerentscheids müsse in der begehrten Sachentscheidung tatsächlich und rechtlich möglich sein, betont die Verwaltung.

Der zugrundeliegende Mietvertrag der beiden gemeindlichen Liegenschaften wurde bereits mit dem Mobilfunkanbieter geschlossen und sehe eine ordentliche Kündigung erstmals zum 30. Juni 2038 vor.

Eine außerordentliche Kündigung im Falle eines Bürgerentscheides sei nicht vorgesehen und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Errichtung der geplanten Mobilfunkmasten an den vertragsgegenständlichen Standorten liege nicht in gemeindlicher Hand. Die mit dem Bürgerbegehren verfolgten Ziele stünden demnach nicht in Einklang mit der Rechtsordnung. Insbesondere würde dessen Umsetzung einen Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen bedeuten, heißt es weiter.

Auch die Begründung der Initiative, die acht bis zehn Meter hohen Sendemasten als dritter Turm unmittelbar zum Kirchturm und Maibaum verschandelten die Ortsbilder von Wang und Unterreit, beeindruckte die Räte nur bedingt. Zudem wurden durch die Verwaltung die geschilderten gesundheitlichen Bedenken durch wissenschaftliche Quellenlagen und Einschätzungen des Bundesamtes für Strahlenschutz widerlegt. In sorgfältig durchgeführten Studien sei bisher kein Zusammenhang beobachtet worden, heißt es.

Ob es zu einer unmittelbaren Klage gegen die Gemeinde kommen wird, ist aktuell nicht bekannt. Dies wäre jedoch möglich.