Landratsamt Mühldorf meldet weiteren Ausbruch: 77.000 Tiere getötet
In einem Masthähnchen-Betrieb im Gemeindebereich Buchbach ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen sind drei Stallungen mit insgesamt 77.000 Tieren.
In einem Masthähnchen-Betrieb im Gemeindebereich Oberbergkirchen im Landkreis Mühldorf (siehe Karte) ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit vor sechs Tagen amtlich festgestellt worden. Betroffen waren dort rund 10.000 Tiere – wie berichtet.
Für den Menschen gelte das Virus als ungefährlich, so die Behörde heute Nachmittag.
Nachdem das erste positive Testergebnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorlag, wurde der betroffene Betrieb entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet.
Hierzu zählte insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige, tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes. Seit heute liege auch der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts vor.
Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Siehe Karte oben rote Linien …
Schutz- und Überwachungszone überschneiden sich in Teilen mit den Zonen, die am 12. Mai bei Oberbergkirchen nach dem amtlich festgestellten Ausbruch dort eingerichtet worden waren. Die Überwachungszone erstreckt sich erneut auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut.
Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung, die heute um Mitternacht – am 19. Mai 2026 (0 Uhr) – in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.
Außerhalb der Schutz- und Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen.
Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis Mühldorf, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen.
Das Formular zur Meldung kann unter (bitte anklicken)
Informationen für Geflügelhalter – Veterinäramt Mühldorf: Landkreis Mühldorf a. Inn
heruntergeladen werden.
Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter
vetamt@lra-mue.de
zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
www.lgl.bayern.de
unter dem Stichwort Newcastle-Krankheit verfügbar.
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