Erfrischungsgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Thermen-Gutschein winken

Für die Durchführung der Kommunalwahl am 8. März sucht die Stadt Bad Aibling noch engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, mit ihrem Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Demokratie zu leisten. Das Ehrenamt kann am Wahltag in einem Brief- oder Urnenwahllokal ausgeübt werden –
beispielsweise als
• Vorsteherin oder Vorsteher eines Stimmbezirks,
• Schriftführerin oder Schriftführer oder
• Beisitzerin oder Beisitzer.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer sind:
• deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz,
• ein Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag,
• möglichst die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Bad Aibling.

Für den Einsatz erhalten Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Thermen-Gutschein.

Bitte sich beim Wahlamt der Stadt Bad Aibling melden unter

wahl@bad-aibling.de .

Schaufenster