Vorfahrt übersehen mit Folgen: Mann hat einiges „auf dem Kerbholz“, sagt die Polizei

Zu einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Radfahrer wurde die Polizei gestern Nachmittag in die Rosenheimer Frühlingstraße gerufen. Dass der Radfahrer dabei einiges „auf dem Kerbholz“ hatte – so die Beamten heute Morgen – stellte sich nach und nach während der Unfallaufnahme heraus.

Der 45-Jährige, derzeit ohne festen Wohnsitz, fuhr mit seinem Radl die Steinbökstraße entlang und wollte anschließend in die Frühlingstraße einfahren. Dabei übersah er die Vorfahrt eines 29-jährigen Autofahrers aus Rosenheim.

Es kam zum Zusammenstoß zwischen Radfahrer und Pkw. Der 45-Jährige stürzte über die Motorhaube auf den Asphalt und musste dann vom alarmierten Rettungsdienst ambulant behandelt werden. Er kam zum Glück mit Prellungen und Schürfwunden davon, so die Polizei.

Am Pkw entstand ein Sachschaden von rund 3.000 Euro, am Rad von rund 100 Euro.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass gegen den Radfahrer ein Haftbefehl wegen Diebstahls besteht. Plötzlich kam an der Unfallstelle eine 55-jährige Autofahrerin mit ihrem Pkw wohl mehr zufällig vorbei. Sie hielt ihr Auto sofort an und sprach die Beamten an, dass das Fahrrad vor ein paar Minuten ihrem Sohn gestohlen worden sei.

Gegen den 45-Jährigen wurde nun auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrraddiebstahls eingeleitet. Aufgrund des bestehenden Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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