Verstärkte Kontrollen zur Faschingszeit - Empfindliche Strafen für Alkohol- und Drogensünder

Die „narrische“ Zeit hat längst begonnen und bei allem Verständnis für ausgelassene Stimmung kann es mit dieser schnell vorbei sein, wenn sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt wird. Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd werden in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt Verkehrskontrollen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit durchführen, heißt es heute von der Polizei.

Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursachen häufig Verkehrsunfälle mit schweren Folgen. Alleine in der Faschingszeit 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Oberbayern Süd 46 alkoholbedingte Verkehrsunfälle registriert und 173 Fahrer in alkoholisiertem Zustand gezählt.

In 32 Fällen konnte eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt noch verhindert werden.

50 Verkehrsteilnehmer standen zum Kontrollzeitpunkt unter Drogeneinfluss.

Weitreichende Konsequenzen

Für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drohen neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheins beziehungsweise eines Fahrverbots kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu.

Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich deshalb rechtzeitig Gedanken über den sicheren Nachhauseweg machen.

  • Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen!
  • Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück.
  • Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht!
  • Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch immer nicht fahrtauglich sind.
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!

Schaufenster