Am frühen Abend: Autofahrerin übersah 19-Jährige beim Queren der Fahrbahn

Es kam zum Zusammenstoß zwischen Pkw und Fahrrad. Ein unabhängiger Zeuge konnte den Unfallhergang beobachten.
Die junge Radlfahrerin kam zum Glück mit leichteren Verletzungen davon, so die Beamten. Die Pkw-Fahrerin blieb unverletzt.
Am Fahrrad entstand eine Schaden in Höhe von etwa 500 Euro – am Pkw ein Schaden von etwa 800 Euro.
Gegen die Pkw-Fahrerin wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die fehlende Beleuchtung der Radfahrerin wurde ebenfalls beanstandet.
Schaufenster

Die einzige Person, die grob fahrlässig gehandelt hat, ist hier die Radfahrerin! Dass man sie übersieht, ist ja wohl nur menschlich, oder? Aber Radfahrer haben einen Freibrief und können tun und lassen, was sie wollen. Bestraft wird immer der Autofahrer, weil er der „stärkere Verkehrsteilnehmer“ ist.