So viele Anträge wie noch nie im Freistaat

Die Anzahl der Erst- und Neufeststellungs-Anträge stieg bei der zuständigen Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf 271.030. „Das ist der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde. „Bei nahezu 90.000 Bürgerinnen und Bürgern wurde erstmals eine Schwerbehinderung anerkannt. Ein Drittel aller Anträge werden inzwischen online gestellt – und können dadurch im Regelfall schneller bearbeitet werden.“
Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Die Landesbehörde ZBFS stellt diesen GdB fest. Verbunden mit dieser Feststellung sind verschiedene Nachteils-Ausgleiche, wie beispielsweise Steuerfreibeträge, je nach den Umständen ein früherer abschlagfreier Ruhestand sowie Vergünstigungen und Rabatte.
Auf die Regierungsbezirke verteilt, ergibt sich für das Jahr 2024 folgende Anzahl von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung:
Oberbayern: 375.906
Niederbayern: 120.360
Oberpfalz: 126.756
Oberfranken: 121.793
Mittelfranken: 206.026
Unterfranken: 133.892
Schwaben: 162.770
Den Online-Antrag auf die Feststellung einer Behinderung unter
https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/
Weiterführende Informationen zum Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht unter
Schaufenster

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