26-jähriger Syrer vor dem Landgericht Traunstein schuldig gesprochen

Damit das Schöffengericht der Einlassung des Angeklagten, dass er gar nicht identisch sei mit dem Schleuser, keinen Glauben geschenkt. Am ersten Verhandlungstag hatte er noch den Vorschlag eines Strafrahmens von sechs Jahren und neun Monaten bis zu sieben Jahren und sechs Monaten als Ergebnis einer Verständigung im Rahmen eines Rechtsgesprächs zwischen der Kammer, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung abgelehnt. Er empfand bereits die Idee von sieben Jahren Haft als sehr viel, zumal er die Ansicht vertrat, dass er zu Unrecht angeklagt sei und sein Name auch falsch ausgesprochen worden sei.
Nun muss der Angeklagte für neun Jahre ins Gefängnis. Da man über die Hinterleute, die wohl sehr gut an diesen Schleusungen verdienen, nichts Konkretes erfahren konnte, bleibt auch bei diesem Prozess gegen illegale Schleusungen ein fader Nachgeschmack, wenngleich man feststellen darf, dass die Justiz hier wohl mit großer Konsequenz vorgeht.
RP
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