Polizei gibt Verhaltenstipps für Kinder und Eltern

Ein Mann spricht Kinder vor der Schule oder dem Kindergarten an – zu solchen Situationen kommt es immer wieder, beispielsweise vergangene Woche in Griesstätt (wir berichteten). Die Polizei informiert über Verhaltensregeln für Kinder und wie wichtig es ist, dass diese zusammen mit den Eltern eingeübt werden.

Besonders wichtig sei, dass für den Weg zur Schule, zu Freunden oder zum Spielplatz ein fester Weg vereinbart werde. Gemeinsam mit dem Kind sollten Eltern sogenannte „Rettungsinseln“, bei denen Hilfe geholt werden kann, suchen – dies können Geschäfte, Büros oder Arztpraxen sein. „Dem Kind sollte außerdem erklärt werden, dass es niemals von einem Fremden abgeholt wird“, so ein Polizeisprecher. Abholungen durch Bekannte oder Verwandte finden nur nach vorheriger Absprache statt. Außerdem sollte das Kind immer wieder daran erinnert werden, dass es nie mit Fremden mitgehen oder in ein fremdes Auto steigen soll, auch nicht, wenn Süßigkeiten oder kleine Tiere versprochen werden und auch nicht im Notfall.

Was tun, wenn mein Kind angesprochen wurde?

„Am wichtigsten ist es, immer Ruhe zu bewahren“, empfiehlt die Polizei. Darüber hinaus müsse sofort der Notruf unter 110 verständigt werden. Dem Kind soll vermittelt werden, dass es in Sicherheit sei und alles richtig gemacht habe. Am besten notieren die Eltern wörtlich die Schilderungen des Kindes. Von einer eigenständigen Veröffentlichung auf Social Media rät die Polizei ab. Falsche, nicht gesicherte Informationen oder Vermutungen können irreführend sein und zu unangebrachten Reaktionen der Eltern führen.

Was Eltern tun können

Es sollte vermieden werden, auf der Schultasche oder der Kleidung des Kindes dessen Namen anzubringen, es schaffe trügerisches Vertrauen, wenn die Kinder namentlich angesprochen werden. Ganz wichtig sei es, mit den Kindern lautes Schreien sowie das Wegrennen zu anderen Personen zu üben. Auch das Absetzen eines Notrufs sollte eingeübt werden. Das Kind sollte seinen Namen und Standort mitteilen können und was passiert ist.

In diesem Zusammenhang sei ratsam, dass Kinder ihren Namen, ihre Anschrift und Telefonnummer kennen sowie die Notrufnummer der Polizei (110). Die Eltern sollten auch immer wissen, wo oder bei wem sich ihr Kind befindet und wann es nach Hause kommt.

„Kinder und auch Erwachsene sollten nie zu nahe an ein Fahrzeug herantreten, auch wenn jemand etwas Fragen oder anbieten möchte“, so die Polizei. Auch auf Zurufe oder Aufforderungen von Fremden sollte nicht reagiert werden.

Entwarnung konnte unterdessen für das Ansprechen eines Kindes in Edling gegeben werden. Hier wollten zwei Jugendliche, glaubwürdig und ohne bösen Hintergedanken, den Rest ihrer im Übermaß erworbenen Süßigkeiten, verschenken, so die Polizei auf Nachfrage der Wasserburger Stimme. Die Jugendlichen wurden über die Wirkung ihres Verhaltens von der Polizei deutlich belehrt und auch deren Eltern verständigt.

TANJA GEIDOBLER