Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe bis spätestens 2. Februar

Am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der Kürze der Zeit bis zu diesem Termin wird vor allem für die Briefwahl weniger Zeit zur Verfügung stehen als gewohnt. Das Wahlamt des Marktes Haag informiert über den geplanten Ablauf.

Ab 13. Januar verschicken die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen. Der Markt Haag hat die Firma Komuna beauftragt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe zu erstellen und zu versenden. Diese werden den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens bis zum 2. Februar zugestellt.

Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich ab dem 3. Februar an das Wahlamt des Marktes Haag  wenden. Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 für die Gemeinde Haag wird von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, während der allgemeinen Öffnungszeiten von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr im Einwohnermeldeamt, Zimmer 2 EG für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen und bei Unstimmigkeiten gegebenenfalls Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Um Briefwahlunterlagen und Wahlschein zu erhalten, benötigt das Wahlbüro den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Wählers. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • formlos schriftlich mit den benötigten Daten, auch schon vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung
  • online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung (Rückseite)
  • persönlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus, Zimmer 2 EG nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments oder der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Am Wahltag kann nur in besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung (Voraussetzung: ärztliches Attest) bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.

Nichtsdestotrotz sollte die Briefwahl aber unbedingt so frühzeitig wie möglich beantragt werden, da bei dieser Bundestagswahl für den Versand und Rückversand der Unterlagen nur zwei Wochen Zeit zur Verfügung stehen. Tipp: Wer den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde beantragt, kann die Unterlagen zur Vermeidung von Postlaufzeiten gleich mitnehmen.

Die Gemeinde schickt den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar per Post an die Wohnadresse des Antragsstellers.
Eine frühere Bearbeitung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich, da erst am 30. Januar die Wahlvorschläge feststehen. Im Anschluss können erst die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden weitergegeben werden.

Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss dann nicht mehr per Post oder anderweitig an die Gemeinde zurückgesandt werden.

Der Wahlbrief (rotes Kuvert) muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt im Wahlamt abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr im Rathaus des Marktes Haag eingegangen sein. In den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen angenommen werden.

Wer glaubhaft versichert, dass seine Wahlunterlagen verloren gegangen sind, kann am Samstag vor der Wahl (22. Februar) von 8 bis 12 Uhr einen Ersatzwahlschein beantragen.