Gemeinderat befasste sich mit der achten Änderung des Bebauungsplans Pfaffing-Nord 1

Der Entwurf zur nun achten Änderung des Bebauungsplans von Pfaffing-Nord 1 wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung – einschließlich der vom Gremium zuvor beschlossenen, redaktionellen Anpassungen – als Satzung verabschiedet. Eine erneute Auslegung sei nicht erforderlich. Die Verwaltung wurde mit dem weiteren Verfahren beauftragt. Der Beschluss hatte eine Gegenstimme von ÜWG-Gemeinderat Tobias Forstner.

Als es um die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim dazu im Vorfeld gegangen war und dessen Einwände, hatte Forstner ebenfalls bereits als Einziger im Gemeinderat dagegen gestimmt. Hier lautete der gefasste Beschluss am Ende so:

Die Stellungnahme werde zur Kenntnis genommen. Bei Pfaffing-Nord 1 handele es sich um ein im Wesentlichen bereits seit Jahrzehnten bebautes Gebiet mit funktionierender Niederschlagswasser-Beseitigung. Auf die Durchführung eines Sickertests werde deshalb verzichtet. 

Mit Blick auf die künftige Siedlungs-Entwicklung hatte das Wasserwirtschaftsamt detalliert darauf hingewiesen in seiner Stellungnahme, die Starkregen-Thematik angemessen zu berücksichtigen.

Man wolle damit daran erinnern, dass die Kanalisation bei einem Starkregen-Ereignis in der Regel bereits nach kurzer Zeit überlastet sei. Dies könne zum Beispiel über freizuhaltende Notwasserwege in Form einer Mulde geschehen.

Dies zum Umgang mit Starkregen-Ereignissen werde in den Satzungstext ebenso übernommen wie der Hinweis zum vorsorgenden Bodenschutz, so der Beschluss dann im Pfaffinger Rathaus.

Ein Hinweis auf die Begrünung von Flachdächern sei bereits enthalten. Er werde jedoch entsprechend der Stellungnahme des Amtes ergänzt werden, so der Beschluss des Gemeinderates.

Das Wasserwirtschaftsamt hatte zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas sowie um einen Beitrag zur Vorsorge vor Klima-Veränderungen zu leisten, angeregt, Flachdächer sowie Garagen zu begrünen in Pfaffing-Nord 1.

Mit anderen Worten: Eine Dachbegrünung habe einen hohen, ökologischen Wert und sei empfehlenswert.

Auf ausreichende breitflächige Verdunstungs- und Versickerungsanlagen sei zu achten.

Zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde traf der Gemeinderat Pfaffing dann zudem einstimmig folgenden Beschluss: 

Die Bäume im Plan seien lediglich als Hinweis dargestellt. Daraus lasse sich kaum ein Pflanzgebot herleiten.

Der den Häusern in Richtung unbebauten Bereich vorgelagerte Grundstücksstreifen in Pfaffing-Nord 1 sei für eine vollwertige Ortsrandeingrünung eigentlich zu schmal. Um dennoch zumindest eine minimale Eingrünung erreichen zu können, werden die im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellten Bäume zur Ortsrand-Eingrünung auch in die achte Änderung übernommen.