Stadtrat diskutierte über Antrag der ÖDP

Soll es im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Wasserburg ein temporäres Verbot für offene Feuer, Lagerfeuer sowie für das Grillen mit Holzkohle und offener Flamme geben, wenn die Waldbrandgefahrenstufe vier oder fünf erreicht ist? Mit diesem Antrag von Stadtrat Christian Flemisch (ÖDP) befasste sich der Wasserburger Stadtrat in der gestrigen Sitzung.

„Die zunehmenden Hitzeperioden und die anhaltende, extreme Trockenheit der vergangenen Wochen stellen ein massives Sicherheitsrisiko für das Stadtgebiet dar“, so Flemisch. Bei aktuellen Temperaturen von teilweise über 33 Grad und ausgedörrten Böden reiche bereits ein minimaler Funkenflug aus, um unkontrollierbare Vegetations- und Flächenbrände zu entfachen.

Geschäftsleiter Konrad Doser erklärte, dass ein Verbot für Holzkohlegrillen und offenes Feuer im gesamten Gemeindegebiet, ausdrücklich inklusiver privater Grundstücke, zu erheblichen rechtlichen und praktischen Bedenke führe. Bei der rechtlichen Bewertung müsse strikt zwischen privatem und öffentlichem Raum unterschieden werden. „Ein flächendeckendes Grill- und Feuerverbot auf privaten Grundstücken wäre ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Verhältniskeitsprinzip und rechtlich nicht haltbar“, so Doser. Ein derart starker Eingriff in das Eigentumsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit setze eine konkrete Gefahr voraus. „Die Stadt muss hier das mildeste Mittel wählen, beispielsweise Sicherheits- und Löschmittelauflagen, da von einem Holzkohlegrill auf einer befestigten Terrasse im Innenbereich eine völlig andere, deutlich geringere Gefahr ausgeht als von einem Feuer am Waldrand“.

Im Anschluss stellte Christian Flemisch eine Modifikation des ursprünglichen Antrags vor. Er verwies auf die derzeitigen Waldbrände in Oberwössen und an der Landesgrenze zu Österreich. Als Alternative zur Regelung im privaten Raum schlug Flemisch vor, das Verbot für das Holzkohlegrillen und offene Feuer bei den Gefahrenstufen vier und fünf auf private Grundstücke zu beschränken, die einen Sicherheitsabstand von weniger als 25 Metern zu nicht bewässerten Böschungen, Hangflächen, Feldern oder zusammenhängenden Heckenstrukturen aufweisen. Für den restlichen privaten Raum soll eine dringliche behördliche Empfehlung ergehen. Gut wäre, so Flemisch, wenn bei den Gefahrenstufen vier und fünf automatisch per Allgemeinverfügung ein Verbot für Holzkohlegrillen und offenes Feuer auf allen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet in Kraft trete. Die Umsetzung könne durch das kurzfristige Aufstellen mobiler Warn- und Verbotsschilder durch den städtischen Bauhof an den Hauptzugängen erfolgen.

„Als absolute Mindestmaßnahme beantrage ich eine verbindliche Medien-Offensive. Sobald die Gefahrenstufe vier oder fünf erreicht ist, muss die Stadt Wasserburg aktiv und unaufgefordert Warnungen und Verhaltensregeln in der lokalen Online-Presse sowie den Social-Media-Kanälen verbreiten“, erklärte Flemisch.

Hierzu sagte Konrad Doser, dass bei entsprechenden Wetterlagen und DWD-Warnstufen das Landratsamt Rosenheim regelmäßig Pressemitteilungen sowie amtliche Warnungen veranlasse. Dabei weise die Kreisbehörde gezielt auf die geltenden Rechtsvorschriften, beispielsweise das Verbot von Daxenfeuern, hin und sensibilisiere die Bevölkerung aktiv. Die Pressemitteilungen werden künftig auch auf der Homepage der Stadt Wasserburg veröffentlicht.

Bürgermeister Bastian Wernthaler verwies darauf, dass eine Umsetzung der Vorschläge problematisch sei. Ein kurzfristiges Aufstellen mobiler Warn- und Verbotsschilder durch den Bauhof sei nicht leistbar, es gebe auch keine Bereitschaftsdienste.

„Keiner möchte Feuer“, so Heike Maas (CSU), der Landkreis sei gut vernetzt und die Bürger werden informiert. Man solle auch mehr auf Eigenverantwortung der Bürger setzen.

Christian Stadler (Bündnis90/Die Grünen) verwies auf die amtlichen Warnungen des Landratsamts. Wenn diese die Bürger nicht erreichen, wie sollen es dann Warnungen der Stadt?

Dr. Ursula Winkler-Budenhofer (Freie Wähler Reitmehring-Wasserburg) erklärte, dass das Risiko zu Bränden eher in weggeworfenen Zigarettenkippen liege. Überspitzt gesagt, müsse dann auch ein Rauchverbot ausgesprochen werden.

Mit zwei Gegenstimmen wurde beschlossen, dass der Antrag der ÖDP bezüglich des Erlasses einer ordnungsbehördlichen Verordnung sowie von automatischen Verboten für offenes Feuer und Holzkohlegrillen bei den Waldbrandgefahrenstufen vier und fünf aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann.

Bei entsprechenden Wetterlagen und DWD-Warnstufen veranlasst das Landratsamt Rosenheim regelmäßig Pressemitteilungen sowie amtliche Warnungen. Dabei weist die Kreisbehörde gezielt auf die geltenden Rechtsvorschriften  hin und sensibilisiert die Bevölkerung aktiv. Die Pressemitteilungen werden auf der Homepage der Stadt Wasserburg veröffentlicht. Die Stadt sensibilisiert im Rahmen dieser Veröffentlichung nochmals entsprechend.

TANJA GEIDOBLER

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