Bei Kirchdorf machten sich unbekannte Täter ans Werk - Polizei sucht Hinweise

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass es sich bei einer Beschädigung (wie zum Beispiel durchs Anmalen) oder Zerstörung von Wahlplakaten laut Strafgesetzbuch um eine Sachbeschädigung handele. Diese werde mit einer Geldstrafe – oder sogar bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren – geahndet.
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