Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (310)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Frage Fahrerlaubnisklassen für Motorräder – und wer mit seiner älteren Fahrerlaubnis welche Klassen führen darf.
Der Großteil der aktuellen Fahrerlaubnisklassen wurde im Zuge der Anpassung des deutschen Fahrerlaubnisrechts an den europäischen Rechtsrahmen zum 1. Januar 1999 eingeführt. Dabei wurden die alten Fahrerlaubnis Klassen eins bis fünf durch die mit Buchstaben bezeichneten Klassen ersetzt.
Vor allem jetzt in den Sommermonaten stellt sich für viele die Frage: welche Mopeds und Motorräder darf ich meinem Führerschein überhaupt fahren? Wir erklären, was die einzelnen Klassen beinhalten, welche Rechte in älteren Führerscheinen eingeschlossen sind und wie man die Motorradklassen bei Bedarf erwerben kann.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Mit der Klasse AM dürfen leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden – die klassischen „50er-Roller“. Auch leichte drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit denselben technischen Rahmendaten sind in der Klasse eingeschlossen. Beispiele dafür wären die unter dem Markennamen „Microcar“ vertriebenen Kleinwägen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Wie erwirbt man die Klasse AM?
Das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis beträgt 15 Jahre. Die Ausbildung beinhaltet:
- Theorie: Zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
- Praxis: Übungsfahrten, Anzahl je nach individuellem Bedarf
Die Ausbildung wird mit Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen.
Wo ist die Fahrerlaubnisklasse AM eingeschlossen?
Die Klasse AM wird mit der Klasse B automatisch miterteilt. Außerdem ist sie in allen höheren Motorradklassen eingeschlossen. Auch alle alten Führerscheinklassen beinhalten AM und erlauben es damit, entsprechende Fahrzeuge zu fahren.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Umgangssprachlich wird die Klasse A1 auch „125er-Schein“ genannt. Damit dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als elf Kilowatt gefahren werden. Das Verhältnis der Leistung zum Fahrzeuggewicht darf außerdem den Wert von 0,1 kW/kg übersteigen. Eine Höchstgeschwindigkeit für diese Fahrzeuge ist seit einigen Jahren nicht mehr festgelegt.
Zusätzlich dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern gefahren werden, bei denen die Leistung höchstens 15 Kilowatt beträgt. Dies in der Praxis vor allem solche Kleinwägen, bei denen die Hinterachse so umgebaut wurde, dass die Fahrzeuge als dreirädrig gelten (Markenname „Ellenator“).
Wie erwirbt man die Klasse A1?
Das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis beträgt 16 Jahre. Die Ausbildung beinhaltet:
- Theorie: Zwölf Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnislasse sechs Doppelstunden) und vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
- Praxis: Übungsfahrten, fünf Autobahnfahrten, vier Überlandfahrten, drei Nachtfahrten (jeweils á 45 Minuten)
Die Ausbildung wird mit Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen.
Ist die Klasse A1 in meiner alten Fahrerlaubnisklasse miteingeschlossen?
Wer die alte Klasse eins, 1a oder 1b erworben hat, darf auch heute Fahrzeuge der Klasse A1 fahren.
Bei den Klassen zwei und drei kommt es auf das Jahr des Erwerbs an:
- Vor dem 01.12.1954: ja, ohne Einschränkungen
- Zwischen dem 01.12.1954 und dem 01.05.1980: ja, ohne Einschränkungen (die Schlüsselzahl 79.05, die auf dem neuen Führerschein eingetragen wird, erweitert die Klasse insofern, als dass auch Fahrzeuge mit einem höheren Leistungsgewicht als 0,1 kW/kg gefahren werden dürfen).
- Nach dem 01.05.1980: nur mit Einschränkungen. Die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 beschränken die Erlaubnis auf das Führen von dreirädrigen Fahrzeugen dieser Klasse. Motorradfahren ist damit also nicht erlaubt!
Eine weitere Möglichkeit, um Motorräder der Klasse A1 fahren zu dürfen, ist die Erweiterung der B-Fahrerlaubnis durch die Schlüsselzahl 196. Diese erlaubt es im Inland ebenfalls, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen.
Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196?
Eine Prüfung wird dafür nicht verlangt, es reicht die Bestätigung einer Fahrschule über die Teilnahme an einer mehrstündigen Schulung. Die Voraussetzungen dafür sind der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren und das Mindestalter von 25 Jahren.
Der Ausbildungsumfang
Die theoretische und praktische Schulung hat einen vorgeschriebenen Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (neun Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten). Der theoretische Teil muss dabei mindestens vier Einheiten zu je 90 Minuten umfassen, der praktische Teil mindestens fünf Einheiten zu je 90 Minuten. Die Teilnahme wird im Anschluss von der zuständigen Fahrschule bescheinigt.
Wichtig: mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird nicht die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben – sondern nur die Erlaubnis, im Inland Fahrzeuge dieser Klasse zu fahren. Deshalb ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 für stärker motorisierte Krafträder durch eine einfache Aufstiegsprüfung nicht möglich. Dafür wäre die reguläre Ausbildung für Fahrer ohne Vorbesitz nötig. Auch das Fahren im EU-Ausland ist damit, anders als bei der regulären Fahrerlaubnisklasse, nicht erlaubt.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
A2 ist die Fahrerlaubnisklasse für Motorräder mit einer begrenzten Leistung. Damit dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 Kilowatt gefahren werden, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht den Wert von 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Auf die entsprechende Leistung gedrosselte Motorräder dürfen vor der Drosselung eine maximale Leistung von 70 Kilowatt haben.
Wie erwirbt man die Klasse A2?
Das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre. Die Ausbildung beinhaltet:
- Theorie: Zwölf Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnislasse sechs Doppelstunden) und vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
- Praxis: Übungsfahrten, fünf Autobahnfahrten, vier Überlandfahrten, drei Nachtfahrten (jeweils á 45 Minuten)
Die Ausbildung wird mit Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen.
Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 ist, kann diese durch eine praktische Prüfung auf A2 erweitern. Eine theoretische Prüfung und eine praktische Mindestausbildung sind nicht vorgeschrieben.
Ist die Klasse A2 in meiner alten Fahrerlaubnisklasse miteingeschlossen?
Wer die alte Klasse eins oder 1a erworben hat, darf auch heute Fahrzeuge der Klasse A2 fahren.
Bei den Klassen zwei und drei kommt es auf das Jahr des Erwerbs an:
- Vor dem 01.12.1954: ja, ohne Einschränkungen
- Nach dem 01.12.1954: nur mit Einschränkungen. Die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 beschränken die Erlaubnis auf das Führen von dreirädrigen Fahrzeugen dieser Klasse (Trikes). Motorradfahren ist damit also nicht erlaubt! Auch eine Erweiterung auf die Klasse A2 durch eine Aufstiegsprüfung ist nicht möglich.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind im Grunde alle für den Straßenverkehr zugelassenen Motorräder beinhaltet. Zusätzlich dürfen damit auch Trikes gefahren werden.
Wie erwirbt man die Klasse A?
Das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis beträgt bei Direkteinstieg 24 Jahre. Die Ausbildung beinhaltet in diesem Fall:
- Theorie: Zwölf Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnislasse sechs Doppelstunden) und vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
- Praxis: Übungsfahrten, fünf Autobahnfahrten, vier Überlandfahrten, drei Nachtfahrten (jeweils á 45 Minuten)
Die Ausbildung wird mit Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen.
Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist, kann diese durch eine praktische Prüfung auf A erweitern. Eine theoretische Prüfung und eine praktische Mindestausbildung sind nicht vorgeschrieben.
Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80. Dies ist ab dem 21. Lebensjahr möglich. Bis zum 24. Lebensjahr dürfen damit Motorräder der Klasse A2 gefahren werden. Ab dem 24. Lebensjahr ist das Fahren aller Motorräder erlaubt – eine weitere Prüfung ist nicht mehr nötig.
Ist die Klasse A in meiner alten Fahrerlaubnisklasse miteingeschlossen?
Hier verhält es sich analog zur Fahrerlaubnisklasse A2. Wer die alte Klasse eins oder 1a erworben hat, darf also auch heute Fahrzeuge der Klasse A fahren.
Bei den Klassen zwei und drei kommt es auf das Jahr des Erwerbs an (siehe oben).
Unser Tipp: Vor allem die Regelungen in Bezug auf alte Führerscheine sind einigermaßen kompliziert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie deshalb vor dem Fahren gründlich informieren, ob Sie eine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzen. Im Zweifel sollten bei einer geeigneten Stelle anfragen. Automobilclub wie der ADAC und auch Fahrschulen geben jederzeit gerne Auskunft.
Foto: Eggerl / Pixabay
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