Fußball-Kreis Inn/Salzach mit Wahlen am Dienstag
Das Wahljahr beim Bayerischen Fußballverband (BFV) geht in Oberbayern weiter: Am kommenden Dienstag, 3. Februar, findet um 19 Uhr der Kreistag Inn/Salzach im Kultur- und Veranstaltungszentrum Traunreut (Munastraße 1) statt.
Der Fußball-Kreis Inn/Salzach setzt bei seinem Kreistag auf bewährte Kräfte: Michael Baumann (40, Rosenheim) als Kreis-Vorsitzender, Christos Sofis (44, Seebruck) als Kreis-Spielleiter, Andreas Schulz (39, Emmerting) als Kreis-Jugendleiter sowie Michaela Heinzlmeier-Meissl (29, Rott) stellen sich allesamt zur Wiederwahl.
Ronny Schmidt aus Ebersberg wurde bereits von den Schiedsrichtergruppen zum neuen Kreis-Schiedsrichterobmann gewählt – wie berichtet. Der 38 Jahre alte Unparteiische der Schiedsrichtergruppe Chiem soll nun auf dem Kreistag bestätigt werden und damit die Nachfolge von Josef Kurzmeier aus Ramerberg antreten.
Johann Sickinger (48, Tacherting) und Carmen Jutta Gardill (62, Seeon) sollen erneut als Kreis-Sportgerichtsvorsitzender und Kreis-Ehrenamtsbeauftragter den Kreis-Ausschuss komplettieren. Entsprechende Berufungsvorschläge sollen im Nachgang an das BFV-Präsidium gehen.
Meinungsbilder zu möglichen Reformen im Spielbetrieb
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kreistage sind wie auch schon in den Jahren 2010, 2014, 2018 und 2022 dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Reformen im Spielbetrieb zu äußern. In diesem Wahljahr geht es um drei Themenkomplexe:
• So können die Vereine darüber abstimmen, ob die Verlängerung bei Entscheidungs- oder Relegationsspielen beibehalten werden soll oder aber analog zu den Toto-Pokal-Partien (bei Unentschieden nach 90 Minuten entscheidet sofort das Elfmeterschießen) vorgegangen werden soll.
• Zudem wird ein Meinungsbild abgefragt, inwieweit eine Gelb-Rote Karte im Erwachsenenbereich automatisch eine Sperre von einem Spiel für den betroffenen Spieler oder die betroffene Spielerin nach sich ziehen soll. Aktuell hat eine Gelb-Rote Karte keine Folge für das darauffolgende Spiel.
• Schließlich wird ein Stimmungsbild zum weiteren Vorgehen bei Zeitstrafen eingeholt – die Kriterien für das Verhängen von Zeitstrafen hatte der DFB modifiziert. Diese dürfen fortan nur bei bestimmten Vergehen (Simulieren, absichtliches Verzögern, Protestieren, Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs durch Halten, Ziehen, absichtliches Handspiel oder unzulässiges Antäuschen bei der Strafstoßausführung) verhängt werden. Demnach lautet die Frage: „Soll der BFV die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich trotz der Änderungen und der erklärungsbedürftigen Handhabung beibehalten?“
Die Meinungsbilder sind ausdrücklich keine bindenden Beschlüsse, können aber über die Bezirkstage zum Verbandstag eingebracht und dort entschieden werden.
Alle Infos zum BFV-Wahljahr 2026 unter
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