Gewerkschaft NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen beim Mindestlohn

Die meisten der rund 28.700 Mini-Jobber im Landkreis Rosenheim müssten jetzt vom neuen gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Der liegt seit Januar bei 13,90 Euro pro Stunde. „Aber ob alle Chefs im Landkreis Rosenheim tatsächlich 1,08 Euro beim Stundenlohn im Januar draufzahlen, das ist die große Frage“, sagt Manuel Halbmeier von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Es werde „ganz sicher schwarze Schafe geben“: „Arbeitgeber also, die versuchen, um den neuen gesetzlichen Mindestlohn einen Bogen zu schlagen. Deshalb ist der Check der Januar-Lohnabrechnung, die jetzt im Februar kommt, so wichtig. Vor allem für viele Mini-Jobber. Aber genauso auch für die Beschäftigten, die einen regulären Job, jedoch keinen Tarifvertrag haben und somit nur an der untersten Lohnkante bezahlt werden“, so der Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern.

Wer dabei Hilfe brauche und im Landkreis Rosenheim in der Lebensmittelherstellung oder in der Gastronomie arbeite, könne sich mit der Kontrolle des Lohnzettels an die NGG unter 08031/14 030 oder region.rosenheim-oberbayern@ngg.net wenden.

Entscheidend beim Lohn-Check sei es, auch die Arbeitszeit im Blick zu haben: „Die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden muss stimmen. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit auf dem Papier nach unten schrauben, um den Stundenlohn passend zu machen, dann können sie so den Mindestlohn umgehen. Das ist aber ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“, so Manuel Halbmeier.

Für die NGG Rosenheim-Oberbayern steht fest: „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro kommt nur bei den Menschen an, wenn er tatsächlich gezahlt wird“, sagt Manuel Halbmeier. Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen sei viel zu niedrig. „Das Risiko für Mindestlohnbetrüger, erwischt zu werden, ist auch im Landkreis Rosenheim viel zu gering“, so der NGG-Geschäftsführer. Deshalb müsse der Mindestlohn im Landkreis konsequent kontrolliert werden – von den Beschäftigten selbst, aber auch vom Staat. Der Bund brauche dringend effektivere Kontrollen, um Missbrauch und Lohntrickserei einen Riegel vorzuschieben.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls könne dies mit ihren bisherigen Kapazitäten nicht leisten. „Was jetzt kommen muss, ist ein deutliches Signal des Bundesfinanzministers an die Wirtschaft: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss personell aufgestockt werden. Nur so kann es mehr und intensivere Kontrollen überhaupt geben. Der Kontrolldruck muss bei den Betrieben im Landkreis Rosenheim steigen“, so Manuel Halbmeier. Der NGG-Geschäftsführer richtet seine Forderung auch an die Adresse der Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD, die den Landkreis Rosenheim und die Region in Berlin vertreten. Kriminelle Mindestlohn-Verweigerer unter den Arbeitgebern dürften keine Chance mehr haben.

Außerdem sei es wichtig, einen Punkt beim Lohn immer wieder deutlich zu machen: „Wirklich fair ist nur der Tariflohn. Der Mindestlohn ist immer nur die Notlösung – ein ‚Trostpflaster‘ bei der Bezahlung“, so Manuel Halbmeier. Schon deshalb sollten sich die heimischen Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD möglichst rasch für ein Bundestariftreuegesetz stark machen, so der Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern.

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