Kommissar Zufall: Auf einen 24-jährigen Autofahrer warten vier Ermittlungsverfahren

Ein Abgleich mit dem polizeilichen Informationssystem ergab, dass dem jungen Mann bereits vor zwei Jahren – im Jahr 2024 – seine Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden war. Damit konfrontiert äußerte der Fahrer, dass er mittlerweile in Italien eine neue Fahrerlaubnis erworben habe. Als er daraufhin seinen italienischen Führerschein aushändigte, staunten die Beamten nicht schlecht – es handelte sich hierbei um eine Totalfälschung.
Bei genauerer Kontrolle des Pkw wurde zudem von der Polizei festgestellt, dass die angebrachten Kennzeichen entstempelt waren und der Pkw deshalb nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Eine Überprüfung ergab, dass der BMW bereits im November aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung außer Betrieb gesetzt worden war.
Dem jungen Mann wurde aufgrund der Feststellungen die Weiterfahrt untersagt – der gefälschte, italienische Führerschein wurde vor Ort sichergestellt.
Gegen den 24-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Urkundenfälschung und Kennzeichen-Missbrauchs und wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Kontrolle fand bereits Freitag-Nacht statt, so die Polizei erst am heutigen Donnerstag.
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