Markt Haag weist auf Sicherung der Gehsteige hin

Der Markt Haag weist darauf hin, dass für den Winterdienst auf den Straßen die Gemeinde zuständig ist, für die Räumung und Streuung der Gehsteige aber die jeweiligen Anlieger. Dies ist in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ geregelt.

Die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) haben die Sicherungsflächen, angrenzender Gehsteig, beziehungsweise ein Meter breiter Streifen auf der angrenzenden Fahrbahn, an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr von Schnee zu räumen, bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, nicht jedoch mit ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen wie es zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

Dies betrifft die Abschnitte der Gehbahnen der öffentlichen Straßen, die an das jeweilige Grundstück angrenzen oder das jeweilige Grundstück mittelbar erschließen und gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Schnee- und Eisreste von privaten Grundstücken sind auf dem eigenen Grundstück zu deponieren und dürfen nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen abgelagert werden. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Selbst wenn der Gehweg durch den Bauhof geräumt wird, entbindet dies die jeweiligen Grundstückseigentümer nicht von der grundsätzlich eigenen Verpflichtung. Es liegt daher im eigenen Interesse aller Grundstückseigentümer, eventuelle Schadensersatzansprüche und Bußgeldverfahren durch Einhaltung der Schneeräum- und Streupflicht zu vermeiden.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Schneewälle, die bei der Straßenräumung durch den Schneepflug zwangsläufig entstehen können, von den Anliegern selbst zu beseitigen sind. Selbstverständlich versucht der Winterdienst stets, Grundstückseingänge und Zufahrten von Schneewällen freizuhalten, doch ist dies leider nicht immer und überall möglich.

Die detaillierte Straßenreinhaltungsverordnung ist auf www.markt-haag.de unter Gemeinde / Bürgerservice / Ortsrecht / Straßen zu finden.

Bild: Markt Haag

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