Gestern Abend im Landkreis: Zeugen konnten der Polizei das Pkw-Kennzeichen nennen
Gestern Abend gegen 20.30 Uhr bei Söchtenau: Eine 47-Jährige war mit ihrem Pkw dort in Richtung Prutting unterwegs. In ihrem Auto befanden sich ihr 53-jähriger Beifahrer sowie eine 21-Jährige und 17-Jährige, alle aus dem Rosenheimer Stadtgebiet. Aus Siferling kommend näherte sich ein Wagen dem Einmündungsbereich der Staatsstraße 2095. Für den Fahrer galt an der Einmündung „Stopp“ und er hatte die Vorfahrt dort zu beachten, was er nicht tat: Er fuhr nach derzeitigen Erkenntnissen – so die Polizei heute Morgen – ohne sein Auto anzuhalten in die Staatsstraße ein.
Die Fahrzeuge krachten im dortigen Kreuzungsbereich ineinander. Durch den Zusammenstoß wurde der 54-jährige Beifahrer im vorfahrtsberechtigten Pkw der Rosenheimer schwer verletzt. Er erlitt mehrere Frakturen und wurde vom Rettungsdienst vor Ort medizinisch betreut und anschließend ins Klinikum Rosenheim transportiert. Die anderen drei Insassen – die Fahrerin und die beiden jungen Frauen – wurden mit leichteren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung gebracht.
Am Pkw der 47-Jährigen entstand ein Sachschaden von mindestens 20.000 Euro.
Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt nach dem Zusammenstoß fort, ohne sich zu kümmern. An der Unfallstelle wurden von der aufnehmenden Rosenheimer Polizei, umfangreiche Spuren, Fahrzeugteile und Lacksplitter vom unfallverursachenden und flüchtigen Pkw gefunden und sichergestellt.
Der Pkw der 47-Jährigen war nicht mehr fahrbereit und musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die Staatsstraße für knapp zwei Stunden gesperrt. Es kam zu keinen gravierenden Verkehrsbehinderungen.
Die alarmierten, umliegenden Feuerwehren unterstützten bei der Rettung- und Bergung der Verletzten, Reinigung der Fahrbahn sowie Maßnahmen der Verkehrslenkung an der Unfallstelle.
Zeugen konnten der ermittelnden Polizei das Kennzeichen des Unfallverursachers nennen. Im Rahmen weiterer Fahndungen konnte der Pkw in einer nahegelegenen Örtlichkeit gefunden werden. Der Fahrer ist weiter flüchtig. Ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde gegen den namentlich noch nicht bekannten Verursacher eingeleitet.
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