Verschärfte Kontrollen der Polizei im Fasching: 173 Fahrzeuglenker lagen über dem Promille-Grenzwert

In den letzten Wochen der „fünften Jahreszeit“ führten die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd zahlreiche Kontrollen im Straßenverkehr durch. Erfreulicherweise waren die meisten Fahrzeuglenker vernünftig und saßen nicht „benebelt“ am Steuer. Für einige Unbelehrbare endeten die Faschingsfeierlichkeiten jedoch mit der Abgabe des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen und teils langen Fahrverboten.

Wie vor einigen Wochen angekündigt, wurden in den letzten vier Wochen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (neun Landkreise und die Stadt Rosenheim) insgesamt 12.218 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Das Hauptaugenmerk galt dabei einem möglichen vorausgegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum.

Bei 4.672 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. 173 dieser Vortests fielen positiv aus, das heißt, der Verdacht einer Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit erhärtete sich.

Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille zieht dies eine Strafanzeige und den Entzug des Führerscheins nach sich. Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt (0,5 bis 1,09 Promille) kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. Der absolute Spitzenwert lag heuer bei erschreckenden 2,98 Promille.

In 50 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. 32 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.