Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (274)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Frage, ob lange Gegenstände bei offener Heckklappe transportiert werden dürfen.
Ob beim Baumarktbesuch, Möbelkauf oder dem Transport sperriger Gartenutensilien – schnell steht man vor der Herausforderung: Wie bekomme alles in mein Auto? Regelmäßig ist zu beobachten, dass größere Gegenstände bei offener Heckklappe transportiert werden. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und was muss bei der Ladungssicherung beachtet werden? Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.
Grundregeln der Ladungssicherung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt als Grundregel für die Ladungssicherung auf: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“ (§22 Abs. 1 StVO).
Zwei wichtige Prinzipien der Ladungssicherung sind das formschlüssige und das kraftschlüssige Laden. Formschlüssiges Laden bedeutet, dass alle Gegenstände so angeordnet werden, dass sie lückenlos aneinander stehen und dadurch nicht verrutschen können. Umgangssprachlich spricht man in Analogie zu einem bekannten Computerspiel auch vom „Tetris-Prinzip“. Beim kraftschlüssigen Laden wird die Ladung durch das Niederzurren mit Spanngurten gesichert. Um ein Verrutschen der Ladung zu vermeiden, können zusätzlich Antirutschmatten und ähnliche Hilfsmittel verwendet werden.
Ist das Fahren mit offener Heckklappe erlaubt?
Wenn Gegenstände zu groß sind, um in das Auto zu passen, darf unter gewissen Umständen auch mit offener Heckklappe gefahren werden. Wichtig: Die Grundregeln der Ladungssicherung sind dabei unbedingt zu beachten. Es muss also ausgeschlossen sein, dass Ladung verloren geht und dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Gegenstände müssen durch Spanngurte gesichert sein, lose Kleinteile und ähnliches aus dem Kofferraum entfernt werden.
Maximalen Ladungsüberstand und Kennzeichnungspflicht beachten
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor: „Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 Meter hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu drei Meter […]“ (§22 Abs. 4 StVO).
Ab einem Überstand von mehr als einem Meter muss die Ladung zudem ordnungsgemäß gekennzeichnet werden: „Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als ein Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
- eine hellrote, nicht unter 30 x 30 Zentimeter große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
- ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
- einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 Zentimeter.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 Zentimeter“ (§22 Abs. 3, 4 StVO).
Folgen von Verstößen
Mangelnde Ladungssicherung kann schnell zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die mangelnde Ladungssicherung gefährdet, wird beispielsweise ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Außerdem wird ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen. Wer Ladung, die mehr als einen Meter übersteht, nicht ordnungsgemäß kennzeichnet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Unser Tipp: Beim Transport langer Gegenstände mit offener Heckklappe steht die Sicherheit immer an erster Stelle. Verwenden Sie geeignete Spanngurte und zusätzliche Hilfsmittel wie Antirutschmatten, um die Stabilität der Ladung zu erhöhen. Vergessen Sie nicht, überstehende Ladung ordnungsgemäß zu kennzeichnen – besonders wenn sie mehr als einen Meter hinausragt. Eine korrekt gesicherte Ladung schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer und bewahrt Sie vor Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Sicher ans Ziel kommen bedeutet immer: Vorsicht geht vor Schnelligkeit.
Foto: Pixabay
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