Wasserburg änderte zum Jahresbeginn die Gebührensatzung: Pflege-Ermäßigung gestrichen

Seit Anfang des Jahres gibt es in Wasserburg die sogenannte Pflege-Ermäßigung nicht mehr. Die war 2018 von der Stadt eingeführt worden, um Eltern mit Kleinkindern und Pflegebedürftige bei den Müllgebühren zu entlasten. In Wasserburg gibt es beim Restmüll das Wiegesystem. Das heißt: Viel Müll, hohe Gebühren. Ein System, das dazu führen soll, den Müll besser zu trennen, was in der Regel auch funktioniert. Nicht aber bei Familien mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Menschen, bei denen jede Menge verschmutzte Windeln anfallen. „Alle Familien mit kleinen Kindern werden in unserer Stadt jetzt deutlich benachteiligt, da wir die Entsorgung der Hinterlassenschaften voll bezahlen müssen“, beklagten sich Eltern bei der Wasserburger Stimme.

„Auch wenn beim diesem Thema auf den Wasserburg-Pass verwiesen wird, hilft uns das nicht wirklich.“ Den Pass bekomme so gut wie niemand, da bei zwei Elternteile die Einkommensgrenze bei 50.000 Euro liege (siehe Tabelle unten). „Alleine beim aktuellen Mindestlohn liegt man bei zwei Erwerbstätigen in Vollzeit schon über dieser Grenze“, so die betroffenen Eltern. Durch den Wegfall der Pflegeermäßigung, den der Umweltausschuss der Stadt vergangenes Jahr beschlossen hatte, fielen jetzt deutlich höhere Gebühren an.

„Pflege-Ermäßigung war ungerecht“

Auf Anfrage der Wasserburger Stimme teilte die Stadt dazu mit: „Bisher war es so, dass jedem Antragsteller die Gewichtsgebühr für Restabfall, die 60 Kilogramm pro Haushaltsangehörigem überschritten hat, erstattet wurde. Die Pflegeermäßigung ist eine Leistung, die außerhalb des Abfallgebührenhaushalts aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wurde. Abgesehen davon, dass die Ermittlung des Erstattungsbetrags mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden war, der in keinem Verhältnis zur Höhe des Erstattungsbetrags stand, war die Pflegeermäßigung weder aus ökologischer noch aus sozialer Sicht gerecht. Mit der pauschalen Erstattung des Mehrgewichts wurden die Haushalte mit hohem Restmüllaufkommen begünstigt. Die großen Unterschiede bei den Erstattungsbeträgen zeigen, dass die Mülltrennung in den einzelnen Haushalten sehr unterschiedlich gehandhabt wird.“

Vor allem sei die Pflegeermäßigung aber ungerecht gewesen, weil nur Haushalte mit eigener Restmülltonne berücksichtigt werden konnten. Nur so konnte der Nachweis über das Restmüllgewicht geführt werden. Somit konnten viele Mieter die Pflegeermäßigung gar nicht in Anspruch nehmen.

Im Abfallwirtschaftskonzept sei deshalb eine Änderung des Systems angeregt worden. „Der  Umweltausschuss hat in seiner Sitzung im April beschlossen, die Pflegeermäßigung in der bisherigen Form Januar 2025 nicht mehr zu gewähren. Stattdessen erhalten Inhaber des Wasserburg-Passes ab diesem Zeitpunkt einen pauschalen Zuschuss zu den Gewichtsgebühren für Restabfall im Zusammenhang mit der Entsorgung von Inkontinenzartikeln.“

Der Zuschuss betrage für Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres 25 Euro pro Jahr und werde ohne Antrag jeweils zum Jahresende berechnet und ausgezahlt. „In den Jahren der Geburt und der Vollendung des vierten Lebensjahres wird der Zuschuss anteilig nach Monaten gewährt. Ab dem fünften Lebensjahr kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein Zuschuss von 40 Euro pro Jahr beantragt werden.“

Der Statistik nach benötige ein Kind rund 5.000 Einwegwindeln bis es „trocken“ ist. Daraus komme es auf ein Abfallgewicht von rund 1.000 Kilogramm. Somit errechne sich eine Gewichtsgebühr von 430 Euro. „Mit dem Zuschuss von 25 Euro pro Jahr kann damit über vier Jahre ein knappes Viertel dieser Kosten gedeckt werden.“

TANJA GEIDOBLER

Symbolfoto: Pixabay