Räte beschließen Übernahme von Leitungen des Wasser- und Bodenverbandes Farrach

Große Teile des Ortes Pfaffing waren und sind von Drainage-Leitungen des Wasser- und Bodenverbandes Farrach durchzogen. Durch die Wohnbebauung wurden dann aber viele drainierte Flächen überbaut. Die Drainage-Leitungen befinden sich demnach zum Teil noch in den Grundstücken. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Pfaffinger Gemeinderat nun unisono einer Übernahme dieser Leitungen, Sammler und Ableitungskanäle des Wasser- und Bodenverbandes Farrach für den Ortsbereich Pfaffing zu.

Die betroffenen Flächen zu den Kanälen im Ortsbereich Pfaffing scheiden somit aus dem Farracher Verbandsgebiet aus. Die Gemeinde übernimmt dabei mit allen Rechten und Pflichten und gewährt dem Wasser- und Bodenverband ein kostenloses, dauerhaftes Einleitungs- und Durchleitungsrecht der bestehenden Drainagefläche.

Bezüglich der finanziellen Entschädigungs-Forderung zur Übernahme zwischen Farracher Verband und Gemeinde stellte ÜWG-Geminderat Tobias Forstner den Antrag auf eine Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil. Dazu fasste das Gremium einen einstimmigen Beschluss.

Ebenso hatte der Pfaffinger Gemeinderat zuvor dem im Zuhörerraum des Sitzungssaales anwesenden Richard Zollner, neuer Vorstand des Farracher Verbands, das Wort erteilt. Er sprach unter anderem den Zustand des Ableitungskanals vom Pfaffinger Hof zur Einleitungsstelle in den Vorfluter an. Hier müsste die Gemeinde vor Jahren eine sogenannte Kamera-Befahrung durchgeführt haben.

Johannes Hohenadler von der Freien Wählergemeinschaft Rettenbach-Farrach hatte zu Beginn der Diskussion über die Verbands-Versammlung, die einen Tag zuvor stattgefunden hatte und deren Vorstandsmitglied er ist, berichtet. Das Wasserwirtschaftsamt habe gefordert, es müsse eine Regelung her. Und es gehe ja vor allem auch um die Problematik, dass die Bürger im Ort Pfaffing – die ja quasi durch die Leitungen auf ihren Grundstücken – Zwangsmitglieder seien und somit bei notwendigen Verbesserungsbeiträgen eine schwierige Situation entstehen könnte – es den einen Nachbarn mehr treffe als den anderen. Halb Pfaffing sei betroffen. Johannes Hohenadler erklärte, der Verband sei mit der Übertragung der Kanäle im Bereich Pfaffing an die Gemeinde einverstanden.

Bürgermeister Josef Niedermeier sah die Dringlichkeit der Übernahme und sprach von einem Meilenstein, endlich hier für klare Verhältnisse zu sorgen – er bedankte sich beim Farracher Verband ausdrücklich in der Sitzung für die gute Kooperation.

Stefan Reich von der Freien Wählergemeinschaft Rettenbach-Farrach brachte es am Ende auf den Punkt: Er sehe hier für beide Seiten eine absolute „Win-Win-Situation“. Und froh sei er, dass es so einen Verband mit so viel ehrenamtlichem Engagement gebe …

Ein paar Details:

Sofern Drainage-Leitungen im Rahmen von Siedlungs-Baumaßnahmen gefunden worden waren, wurden diese auf den bestehenden Sammlern belassen oder auf die öffentliche Entwässerungsanlage geschlossen.
Für viele Flächen im Ort Pfaffing bedeutet das, dass die Grundstücke sowohl über die öffentliche Regenwasserbeseitigungs-Anlage, aber auch durch die alten Drainage-Leitungen von den Oberflächen und oberflächennahen Regenwasser entsorgt werden. Viele Grundstücke sind daher auch Mitglied beim Wasser- und Bodenverband Farrach. Daher wäre auch eine Beitragserhebung durch die Wasser- und Bodenverband möglich.

Da im Grunde nach die Entwässerung über die gemeindliche Anlage erfolgt, sollte hier eine Bereinigung stattfinden.

Anzumerken ist, dass die Gemeinde Pfaffing auch Sammler und Ableitungskanäle des Wasser- und Bodenverbandes zur Ableitung von
Oberflächenwasser benutzt – zum beispiel den Kanal parallel zur Bürgermeister-Bodmeier-Straße über die Apotheke weiter bis zum Waldrand bei Unterübermoos.

Vorgesehen ist, dass die Gemeinde Pfaffing die alten Leitungen im Ortsbereich Pfaffing bis zur Einleitstelle östlich von Pfaffing mit allen Rechten und Pflichten
übernimmt. Die Gemeinde kann dann das gemeindlich gesammelte Regenwasser weiterhin ableiten, ist aber auch für den Unterhalt der Kanäle verantwortlich. Die Übernahme erfolgt kostenlos.

Der Wasser- und Bodenverband darf weiterhin auf Dauer das Drainagewasser in die bestehenden, übergebenen Kanäle einleiten.