Zwischen Achenmühle und Bernauer Berg sowie bei Frasdorf mit Neubau der Prientalbrücke

Auf Antrag der Autobahn GmbH hat die Regierung von Oberbayern den sechs-streifigen Ausbau der A8 Rosenheim-Salzburg – im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Achenmühle und dem Bernauer Berg – durch einen Planfeststellungs-Beschluss jetzt genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch den Umbau der Anschlussstelle Frasdorf sowie den Neubau der Prientalbrücke.           

Ziel des Ausbaus ist es, die Leistungsfähigkeit sowie die Verkehrsqualität und -sicherheit für den großräumigen und überregionalen Verkehr auf dieser wichtigen Straßenverbindung zu erhöhen und den Immissionsschutz zu verbessern.

Das rund 7,8 Kilometer lange Teilstück beginnt in Höhe der Ortschaften Unteracherting / Daxa und schließt bei Hötzing / Gröben an den weiteren Planungsabschnitt zwischen Bernauer Berg und der Anschlussstelle Felden an.

Da die bestehende Trasse am Bernauer Berg bereits über sechs Fahrstreifen (ohne Standstreifen) verfügt, kann der provisorische Übergang zwischen der Neubaustrecke und der Bestandsstrecke ohne Fahrstreifen-Reduktion erfolgen, so dass Verkehrs-Beeinträchtigungen insoweit weitestgehend vermieden werden können.

Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 31 Behörden, weiteren Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen sowie mehrere hundert Einwendungen von Privatpersonen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Diese betrafen insbesondere Fragen der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, des Gewässer- und Immissionsschutzes sowie der Inanspruchnahme privater Grundstücke.

Zum Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft werden naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 27 Hektar durchgeführt, meldet die Regierung heute.

Der Planfeststellungs-Beschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger, ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden Raubling, Neubeuern, Rohrdorf, Frasdorf, Flintsbach am Inn und Nußdorf am Inn zwei Wochen lang zur Einsicht aus.

Er ist zudem ab kommenden Montag, 4. März, auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter

https://s.bayern.de/a8-achenmuehle abrufbar.

Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.

Ludwig: Ein Meilenstein

„Dieser Planfeststellungs-Beschluss ist ein erster Meilenstein für den dringend notwendigen Ausbau der Autobahn und ein großer Erfolg für unseren Planungsdialog“, so die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig. Sie habe sich in den vergangenen Jahren „massiv für diesen Dialog eingesetzt, ihn begleitet und viele Gespräche mit Gemeinden, Anwohnern und Bürgerinitiativen geführt“.

Ludwig: „Der Tunnel bei Frasdorf war eines der wichtigsten Ergebnisse dabei. Ohne diesen Planungsdialog hätten wir den Tunnel nicht. Er bedeutet die größte Entlastung für die Gemeinde Frasdorf. Mit dem Planungsdialog haben wir zusätzlich einen besseren Lärmschutz für die Anwohner erreicht. Der Planungsdialog mit der Beteiligung von Gemeinden, Bürgern, Verbänden und Bürgerinitiativen wurde damit ein Pilotprojekt und ein Musterbeispiel für andere große Verkehrsprojekte.“

Der sechsstreifige Ausbau der A8 sei dringender denn je. Ludwig: „Wir brauchen ihn, um die steigende Verkehrsbelastung zu bewältigen und unsere Gemeinden entlang der Autobahn zu Stauzeiten zu entlasten. Der bisherige Zustand der A8 – zweispurig und ohne Standspuren – ist in puncto Verkehrssicherheit auch nicht mehr hinnehmbar.“

Das 7,8 Kilometer lange Teilstück sei der Beginn des Autobahnausbaus zwischen Rosenheim und der Landesgrenze. „Wir sind uns bewusst, dass das alles noch lang dauern wird“ so Ludwig. „Auch die Baueinrichtung und der Bau allein dieses Teilstücks wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich hoffe jetzt, dass nach der Auslage der Unterlagen in den betroffenen Gemeinden der Ausbau des ersten Teilstücks bald in Angriff genommen werden kann.“