Das wird am Beispiel Springlbach bei Pfaffing deutlich - Veränderungssperre aufgehoben

Ziel der aufgestellten Planung war es, eine geordnete Entwicklung des Ortsteils „Springlbach“ in der Gemeinde Pfaffing zu erreichen: Der Grund für das Vorhaben ist, dass eine Gemengelage befürchtet wird, also Grundstücke entstehen, die nur mit Schwierigkeiten zu erschließen und zu bewirtschaften sind. Unterschiedliche Nutzungsarten wie Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft als „Konfliktpotenzial“ zu entschärfen. Haben sich doch Hofstellen in ihrer Nutzung verändert.  

Der Gemeinderat Pfaffing hatte in seiner Sitzung im Juni vor zwei Jahren jeweils die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ortsbereich Springlbach gefasst. Die Bauleitplanverfahren waren am selben Sitzungstag mittels einer beschlossenen Veränderungssperre (das Foto zeigt den Lageplan von Springlbach dazu) gesichert worden.

Nun standen bei der jüngsten Sitzung im Pfaffinger Rathaus die Aufhebung für beide Bauleitverfahren sowie auch für die Veränderungsperre zur Diskussion.

Die Überlegungen zu einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung waren umfangreich und gestalteten sich aber schwierig. Seitens der Verwaltung wurde daher in der Gemeinderatssitzung im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen, hier mit einem geringeren Mittel als einem Bebauungsplan die Entwicklung zu regeln.

Nun im Januar heuer wurde dann dem Gemeinderat eine Änderung der Stellplatz-Satzung der Gemeinde Pfaffing vorgestellt. Laut Beschluss – wir berichteten – wird die Anrechenbarkeit von Mehrfachgaragen (Duplex) grundsätzlich auf 75 Prozent reduziert, sofern diese eine Mindesthöhe von 2,15 m aufweisen. Bei Höhen unter 2,15 m werden diese nur zu 50 Prozent angerechnet.

Durch diese Regelung könne man ab sofort im ganzen Gemeindegebiet, sofern Bebauungspläne keine anderweitigen Regelungen treffen, die Dichte der Bebauung über die Anzahl der notwendigen Stellplätze und der maximal zu versiegelnden Fläche regeln. Auch ein festgelegter, ausreichender Abstand zu öffentlichen Straßen von 5,50 m erhöhe nun die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.

Man gehe jetzt außerdem davon aus, das hieß es weiter in der Sitzung in Pfaffing, dass man mit diesen wenigen Regelungen tatsächlich eine geordnete Bebauung in Springlbach und weiteren Ortsteilen erzeugen könne und auch werde.

Aufgrund dieser Beschlusslage sei tatsächlich aktuell die Aufstellung eines Bebauungsplanes samt Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Springlbach nicht mehr notwendig. Die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse können also aufgehoben werden.

Dadurch nun verliere die bestehende Veränderungssperre ihre Grundlage. Allgemein herrschende Meinung sei, dass man die Veränderungssperre durch einen formalen Akt, hier durch eine Aufhebungssatzung, ebenfalls „aufhebt“.

Genau das tat das Gremium um Bürgermeister Josef Niedermeier dann auch jeweils – ohne Diskussion – und zwar in allen genannten Fällen mit einer Gegenstimme von Franz Blinninger von den Freien Wählern aus Forsting.

Foto: Plan Gemeinde Pfaffing