Förder-Betrag wird ab sofort gleichgeschaltet: Beschluss im Gemeinderat

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach einem Kindergartenplatz steht bei uns überall an erster Stelle – die Gemeinde, in der das Kind wohnt, hat hier keinen Einfluss darauf, welchen Kindergarten sich die Eltern aussuchen.

Die Gemeinde Pfaffing hat nun aktuell nicht genügend Kapazitäten an Kita-Plätzen, steht mit dem Rücken an der Wand und ist froh, wenn umliegende Einrichtungen Gast-Kitaplätze zur Verfügung stellen. Eine Regelung von vor 16 Jahren – aus dem Jahre 2008 – bis heute zu entsprechenden Förder-Beträgen in Pfaffing sorgt aber jetzt vermehrt für Kritik von den anderen Trägern auswärtiger Einrichtungen gegenüber der Gemeinde.

Der Gemeinderat in Pfaffing hatte einst beschlossen, dass ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 unter dreijährige Kinder, die im evangelischen oder katholischen Kindergarten in Pfaffing betreut werden und im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden, seitens der Gemeinde Pfaffing für das gesamte Kindergartenjahr mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert werden.

Dieser Beschluss bedeutet bis heute, dass Pfaffinger Kinder, die als Gastkinder in Kitas außerhalb der Gemeinde Pfaffing betreut werden und nicht in Kinderkrippen, sondern in Mischgruppen oder Kindergarten-Gruppen sind und hier während des Kindergartenjahres – stets 1. september bis 31. August des darauffolgenden Jahres – das dritte Lebensjahr vollenden, dann nur mit dem Gewichtungsfaktor 1,0 abgerechnet werden müssen.

Heißt also: Diese Träger verlieren nicht nur den möglichen gemeindlichen Förderanteil, sondern auch den staatlichen, erhöhten Förderanteil.

In seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Gemeinderat in Pfaffing nun damit zu befassen. Die Kritik der Träger nach der möglichen höheren Förderung sei nachvollziehbar, betonte Bürgermeister Josef Niedermeier. Eine Umstellung der Beschlusslage auf nunmehr alle gemeindlichen U3-Kinder – gleich, ob sie als Gastkinder auswärtige Kindergärten besuchen oder die Einrichtungen in der Gemeinde – würde die Verwaltungsarbeit zudem schließlich erheblich vereinfachen. Viele Kontroll-Arbeiten würden künftig entfallen.

Er könne die Kritik der auswärtigen Kita-Träger sehr gut verstehen, so ÜWG-Gemeinderat Sepp Reich. Auf seine Frage, um wieviele Buben und Mädchen es sich denn da aktuell auswärtig handeln würde, erklärte Martin Niedermeier von der Verwaltung, es seien meist zehn bis 20 Kinder.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat dann, den Beschluss aus dem Jahre 2008 dahingehend zu ergänzen, dass nun alle gemeindlichen U3-Kinder – gleich, ob sie Einrichtungen in der Gemeinde Pfaffing oder als Gastkinder auswärtige Einrichtungen besuchen – für das gesamte Kindergartenjahr mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert werden.

Hintergrund-Info zum Förderverfahren:

Gemäß Art. 21 BayKiBiG errechnet sich der Förderanspruch des Trägers für jedes Kind aus dem Basiswert, Buchungszeitfaktor und Gewichtungsfaktor.

Über den Gewichtungsfaktor wird für einen erhöhten Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungsaufwand eine erhöhte Förderung gewährt. Es gelten folgende Gewichtungsfaktoren:

2,0 für Kinder unter drei Jahren
1,0 für Kinder von drei Jahren bis zum Schulbeginn
1,2 für Kinder ab dem Schuleintritt
4,5 für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder
1,3 für Kinder, deren Eltern beide nicht deutschsprachiger Herkunft sind.

In Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG wird geregelt, dass Kinder unter drei Jahren in Krippen bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Faktor 2,0 gefördert werden, auch wenn diese Kinder im laufenden Betreuungsjahr das dritte Lebensjahr vollenden.

Vollendet ein Kind in einer anderen Kindertageseinrichtung (wie Mischgruppe, Regelgruppe) das dritte Lebensjahr und leistet die berechtigte Gemeinde bis zum Ende des Kindergartenjahres weiterhin die kindbezogene Förderung mit dem Gewichtungsfaktor von 2,0, so fördert der Freistaat in gleicher Höhe.

Im Jahr 2024 beträgt der Förderwert nach der Basistabelle (Regelkind und Betreuungszeit zwischen drei bis vier Stunden) jährlich  1.449,71 Euro. Für ein U3-Kind bei gleicher Betreuungszeit jährlich das Doppelte – nämlich 2.899,42 Euro. Somit um also um 1.449,71 Euro jährlich mehr oder monatlich 120,81 Euro.