Gemeinderat in Rott beschloss gestern einstimmig neue Gebühren - Ein Überblick

Wie kostbar unser Wasser ist, das wird von Jahr zu Jahr deutlicher. In der Gemeinderatssitzung in Rott am gestrigen Abend war das Wasser ein großes Thema – eher von der bürokratischen Seite her. Zu Gast war im Rathaus-Sitzungssaal Ulrike Peter vom gleichnamigen Büro aus Augsburg. Dieses hat im Auftrag der Gemeinde die künftigen Gebühren für die gemeindliche Wasserversorgung kalkuliert. Ebenso die Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung.

Um es vorweg zu nehmen: Jeweils einstimmig wurden die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zum Thema Wasser vom Rotter Gemeinderat beschlossen.

Ein komplexes Thema war es, bei dem es um viel Geld geht. Aber Ulrike Peter betonte gestern in der Sitzung, dass Rott trotz der neuen Kalkulation wahrlich keine hohen Wassergebühren habe im Vergleich zu anderen Kommunen. Viele seien da bei doppelt so hohen Beiträgen. Gemeinderat Franz Ametsbichler von der CSU bestätigte das: So manche Gemeinde sei da eher a bissal neidisch auf Rott.

Das Thema Energie mit den erhöhten Preisen (Strom) schlage aber auch in Rott nun zu Buche und die Gemeinde solle gut im Auge behalten, wie sich die Kosten hier entwickeln, so der Rat von Fachfrau Ulrike Peter. Normalerweise sei die neue Kalkulation – so wie eben heuer mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Rott – alle vier Jahre vom Gesetzgeber her fällig. Vielleicht mache man dies dann bereits alle zwei Jahre freiwillig, um fianzielle Spitzen abzufedern. Je nach Preis-Entwicklung gerade im Energie-Sektor …

Zuvor hat der Gemeinderat gestern überplanmäßige Ausgaben wie folgt einstimmig verabschiedet – aufgrund einer aktuellen, genauen Ermittlung der Grundstücks- und Geschoßflächen in der ganzen Gemeinde:

Für die Ermittlung der Flächen zur Beitrags- und Gebührenkalkulation bei der Abwasserbeseitigung sowie der Wasserversorgung war mit Kosten in Höhe von 122.213 Euro kalkuliert worden. Dabei war von 1.300 überprüfungs-bedürftigen Flächen zu einem Festpreis von je 79 Euro (netto) ausgegangen worden. Tatsächlich aber sind es nun 1.649 Flächen in Rott – wie die Vermessung ergab, so Ulike Peter – also 349 Flächen mehr wurden auf einen ‚beitragspflichtigen Tatbestand‘ überprüft, wie es bürokratisch heißt.

Danach errechnen sich nun Mehrkosten wie folgt:

Anzahl Grundstücke: 1.649
Preis je Grundstück 79,00 €
Gesamtkosten netto 130.271,00 €
Erfassung Büro 608,00 €
Mehrwertsteuer 24.867,01 €
Gesamtkosten brutto 155.746,01 € – angesetzt waren 122.213,00 € – macht Mehrkosten in Höhe von 33.533,01 €.

Allerdings ist im Gegensatz zur ursprünglichen Annahme eine Aufteilung der Kosten zu je 50 Prozent auf die Bereiche Abwasser und Wasserversorgung möglich, so dass für den Bereich Wasserversorgung eine Vorsteuererstattung in Höhe von 12.433,51 Euro erfolgt.
Die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Steuererstattung betragen demnach ’nur‘ 21.099,51 Euro (33.533,01 € minus 12.433,51 €).

Für manche Haushalte heißt das nun, dass die Gemeinde bislang entgangene Wasser-Beiträge aufgrund der neuen Vermessung nachfordern kann.

Thema Wasserversorgung

Im laufenden Kalkulationszeitraum (2020 bis 2023) betrug sowie beträgt noch bis 31. Dezember die Gebühr 0,97 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers in Rott.
Das Büro Peter stellte auch hier gestern die Gebührenkalkulation vor.

Demnach errechnet sich für den neuen Gebührenzeitraum (2024 bis 2027) eine Verbrauchsgebühr von 1,40 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die Gebühren-Erhöhung begründet sich vor allem durch die gestiegenen Betriebskosten. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden durchschnittlich 165.000 Euro nach den tatsächlich entstandenen Kosten in Ansatz gebracht. Für den Kalkulationszeitraum ab kommenden Januar 2024 bis Ende 2027 muss nun aber mit jährlichen Betriebskosten in Höhe von 230.000 Euro jährlich kalkuliert werden, wobei etwa 132.000 Euro auf Abschreibung und Verzinsung entfallen.

Die Grundgebühren bei Verwendung von Wasserzählern bleiben aber wie bisher gleich

bis 2,5 m3/h Nenndurchfluss bzw. 4 m3/h Dauerdurchfluss 60,00 €/Jahr
bis 10 m3/h Nenndurchfluss bzw. 16 m3/h Dauerdurchfluss 90,00 €/Jahr
über 10 m3/h Nenndurchfluss bzw. über 16 m3/h Dauerdurchfluss 120,00 €/Jahr

Die Gebühr für Bauwasser beträgt ab Januar nun ebenfalls 1.40 € (bisher 0,97 €) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die vom Büro Peter errechneten Gebührensätze von 1,40 €/m³ für den Wasserverbrauch sowie von 1,40 €/m³ für Bauwasser beschloss der Gemeinderat Rott gestern einstimmig.Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Eine Anhebung der Herstellungsbeiträge ist nicht vorgesehen.

Thema Abwasser

Der laufende Kalkulationszeitraum endet auch hier zum 31. Dezember 2023. Das Büro Peter hat im Auftrag der Gemeinde Rott so auch die Beiträge und Gebühren für die gemeindliche Abwasserbeseitigung neu kalkuliert.

Die Anpassung der Beitragssätze ist auf Grund der nicht mehr zulässigen pauschalen Aufwandsverteilung notwendig geworden. Die Aufwendungen für die Schmutzwasser-Beseitigung sowie für die Oberflächen-Entwässerung sind der jeweiligen Kostenmasse zuzuordnen.
Die Anpassung bei den Gebühren sei vor allem der Unterdeckung bei den Betriebskosten für die Jahre 2020  bis 2023 geschuldet. Auch hier schlage das Thema Energie zu Buche.
Die Kalkulation der Beiträge und Gebühren für den Zeitraum 2024 bis 2027 auch beim Thema Abwasser beruhe auf den aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen, so Ulrike Peter.

Demnach errechnen sich für den neuen Gebührenzeitraum bis 2027 folgende Beiträge:
Beitragssatz pro qm2 Grundstücksfläche: 7,16 € (bis 31. Dezember 2023 0,96 €)
Beitragssatz pro qm2 Geschossfläche: 16,53 € (16,67 €)
Schmutzwassergebühr/m3: 1,92 € ( 1,82 €)
Niederschlagswassergebühr/m3: 0,47 € ( 0,29 €)

Der Gemeinderat beschloss die neuen Gebühren zum Abwasser ebenfalls einstimmig. Die Satzung tritt auch hier am 1. Januar 2024 in Kraft.

Wenn die Ausgaben für eine notwendig gewordene Ertüchtigung der Kläranlage in Rott vorliegen, sei eine Neukalkulation der Beiträge und Gebühren erforderlich, hieß es abschließend.