Informationen gestern im Gemeinderat zum Meilenstein am 1. November

Der nächste, große Schritt in der Zukunft des Bauwesens – er ist in wenigen Tagen am 1. November: Ab diesem Tag nämlich werden die Bauanträge auch digital eingereicht. Der Pfaffinger Bauamts-Leiter Martin Niedermeier sah das in der gestrigen Gemeinderatssitzung absolut zuversichtlich für den Bürger. Und selbstverständlich sei die Papierform ja auch noch möglich. Aber digital – das sei nun mal die Zukunft. Man werde in der Gemeinde Pfaffing „die Bürger an die Hand nehmen“ und sie so unterstützen, dass es passe, sicherte Martin Niedermeier zu.

Im Landratsamt Rosenheim wurden im zurückliegenden Jahr 1.651 Bauanträge bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und bearbeitet. Ein Papier-Wust.

Auch Landrat Otto Lederer zeigt sich am heutigen Freitag erfreut über das neue Angebot:

„Diese neue, innovative Lösung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in Richtung Digitalisierung. Dieser Weg bedeutet nicht nur eine enorme Erleichterung für Bauherren und Planer, sondern auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns sehr, dass die Testphase erfolgreich war und wir nun diesen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer modern organisierten und bürgerfreundlichen Verwaltung gehen können.“

Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden.

Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel wird auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen.

Dadurch kommt es zu geringeren Bearbeitungszeiten und die Bauanträge würden vollständiger.

Für die Beratung von Bauherren oder Planern seien die Gemeinden erste Ansprechpartner, heißt es heute aus dem Landratsamt.

Diese müssen auch im digitalen Genehmigungsprozess weiterhin ihr Einvernehmen erteilen. Für die Einreichung und auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt.

Obacht: Änderungen bei Antrag in Papierform

Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich.

Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung:

Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird.

Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierter Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.

Diese Neuerung habe einen großen Vorteil: Bauherren müssen nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet.

Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können.

Hierdurch verspreche sich das Kreisbauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.

Weitergehende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten auf der Webseite des Landratsamtes Rosenheim unter

www.landkreis-rosenheim.de.

Fragen zur digitalen Bauantragsstellung auch möglich per E-Mail an nicole.bruhnke@lra-rosenheim.de.

Foto: Landratsamt