Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (315)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Dieses Mal geht es um eine Vorschrift, die vermutlich jeder kennt, deren genaue Bedeutung aber häufig unklar ist: das platzsparende Parken.
Was schreibt die Straßenverkehrsordnung vor?
- 12 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung bestimmt kurz und knapp: „Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.“
Wer sein Fahrzeug abstellt, darf somit nicht unnötig viel von der vorhandenen Parkfläche beanspruchen. Gerade beim Parken am Fahrbahnrand sollten keine übermäßig großen Abstände zu den davor oder dahinter stehenden Fahrzeugen gelassen werden. Auch innerhalb gekennzeichneter Parkflächen sollte das Fahrzeug so abgestellt werden, dass die angrenzenden Stellplätze weiterhin vernünftig genutzt werden können.
Möglichst eng oder mit ausreichendem Abstand?
Platzsparendes Parken bedeutet allerdings nicht, möglichst dicht an das nächste Fahrzeug heranzufahren. Es muss genügend Raum verbleiben, damit die anderen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge ohne außergewöhnlich aufwendiges Rangieren oder die Gefahr einer Beschädigung wieder ausparken können.
Einen allgemein vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen zwei geparkten Fahrzeugen nennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Entscheidend sind daher immer die konkrete Parksituation sowie die Größe und Bauart der beteiligten Fahrzeuge.
Die vorhandene Parkfläche sinnvoll nutzen
Besonders ärgerlich ist es, wenn durch unnötig große Lücken Parkraum verloren geht, obwohl dort eigentlich noch ein weiteres Fahrzeug Platz finden könnte. Umgekehrt kann ein zunächst sinnvoll gewählter Abstand später übermäßig groß wirken, wenn andere Fahrzeuge weggefahren sind. Allein daraus lässt sich jedoch nicht automatisch schließen, dass ursprünglich falsch geparkt wurde.
Wer in einer ausreichend großen Parklücke parkt, sollte sein Fahrzeug so positionieren, dass der vorhandene Raum sinnvoll verteilt wird. In gekennzeichneten Parkständen ist grundsätzlich innerhalb der Markierungen zu parken.
Unser Tipp: Lassen Sie beim Parken nur so viel Abstand wie nötig, aber so viel wie erforderlich. Andere Verkehrsteilnehmer müssen noch ein- und aussteigen sowie ohne Beschädigung ausparken können. Gleichzeitig sollte keine unnötig große Lücke entstehen, durch die wertvoller Parkraum verloren geht.
PS: Die Anregung zu diesem Verkehrstipp kam von einer interessierten Leserin. Wenn auch Sie Ideen oder Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Foto: Pixabay
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Am Altstadtkindergarten wird morgens teilweise so geparkt/gehalten, dass andere Fahrzeuge kaum noch durch die Straße passen.
Da werden auch munter freie Personaloarkplätze zugeparkt, in Kurven, Feuerwehranfahrtszonen und auf schraffierten Flächen gehalten.
Dass das Kinder gefährdet, die die Straße überqueren müssen? Egal, hauptsache der eigene Schatz muss keine zwei Meter zu weit laufen.
Von den Eltern der Realschüler will ich gar nicht erst anfangen, was dort gegen eins los ist geht auf keine Kuhhaut. So viele gehbehinderte Schüler an einer Schule? Oder wie sonst kann man es sich erklären, dass Kinder im Alter von 10+ Jahren nicht zugetraut wird, zum Heisererplatz, zur Rampe oder zum Gries zu laufen um dort von den Eltern geholt zu werden?
Ich bin voll für eine Fahrprüfung im Alter, aber wenn ich so überlege würde es wohl allen Verkehrsteilnehmern nicht schaden, regelmäßig eine Auffrischung zu besuchen. Da nehme ich mich selbst nicht aus, ich bin mir sicher bei mir haben sich auch einige Fehler eingeschlichen über die Jahre…
Heutzutage treffen gleich mehrere Probleme aufeinander: Die Ignoranz und der Egoismus der Menschen und die größtenteils nicht mehr zeitgemäßen Markierungen der Parkplätze. Die Autos werden immer größer, der Platz dagegen nicht. Die meisten interessiert halt nicht, wie andere zurecht kommen. Entweder man wird so eingeparkt, dass man durchs nicht vorhandene Schiebedach einsteigen müsste, oder jemand belegt dann gleich 3 Parkplätze.