Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (315)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Dieses Mal geht es um eine Vorschrift, die vermutlich jeder kennt, deren genaue Bedeutung aber häufig unklar ist: das platzsparende Parken.

Was schreibt die Straßenverkehrsordnung vor?

  • 12 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung bestimmt kurz und knapp: „Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.“

Wer sein Fahrzeug abstellt, darf somit nicht unnötig viel von der vorhandenen Parkfläche beanspruchen. Gerade beim Parken am Fahrbahnrand sollten keine übermäßig großen Abstände zu den davor oder dahinter stehenden Fahrzeugen gelassen werden. Auch innerhalb gekennzeichneter Parkflächen sollte das Fahrzeug so abgestellt werden, dass die angrenzenden Stellplätze weiterhin vernünftig genutzt werden können.

Möglichst eng oder mit ausreichendem Abstand?

Platzsparendes Parken bedeutet allerdings nicht, möglichst dicht an das nächste Fahrzeug heranzufahren. Es muss genügend Raum verbleiben, damit die anderen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge ohne außergewöhnlich aufwendiges Rangieren oder die Gefahr einer Beschädigung wieder ausparken können.

Einen allgemein vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen zwei geparkten Fahrzeugen nennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Entscheidend sind daher immer die konkrete Parksituation sowie die Größe und Bauart der beteiligten Fahrzeuge.

Die vorhandene Parkfläche sinnvoll nutzen

Besonders ärgerlich ist es, wenn durch unnötig große Lücken Parkraum verloren geht, obwohl dort eigentlich noch ein weiteres Fahrzeug Platz finden könnte. Umgekehrt kann ein zunächst sinnvoll gewählter Abstand später übermäßig groß wirken, wenn andere Fahrzeuge weggefahren sind. Allein daraus lässt sich jedoch nicht automatisch schließen, dass ursprünglich falsch geparkt wurde.

Wer in einer ausreichend großen Parklücke parkt, sollte sein Fahrzeug so positionieren, dass der vorhandene Raum sinnvoll verteilt wird. In gekennzeichneten Parkständen ist grundsätzlich innerhalb der Markierungen zu parken.

Unser Tipp: Lassen Sie beim Parken nur so viel Abstand wie nötig, aber so viel wie erforderlich. Andere Verkehrsteilnehmer müssen noch ein- und aussteigen sowie ohne Beschädigung ausparken können. Gleichzeitig sollte keine unnötig große Lücke entstehen, durch die wertvoller Parkraum verloren geht.

PS: Die Anregung zu diesem Verkehrstipp kam von einer interessierten Leserin. Wenn auch Sie Ideen oder Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Foto: Pixabay

 

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