Wie Wasserburg dazu kam, von 1374 bis heute einen dreitägigen Markt abzuhalten

Herzog Stephan II. von Bayern (er lebte von 1319 bis 1375) und seine Söhne erlaubten der Stadt Wasserburg im Jahre 1374, an Michaeli einen dreitägigen Markt abzuhalten. Sie sicherten den Kaufleuten in dieser Zeit Zollfreiheit zu …
Das verrät ein spannender Blick ins Wasserburger Archiv.
Bis zum frühen 16. Jahrhundert wurde der Stadt Wasserburg eine Vielzahl einzelner herzoglicher Privilegien verliehen, welche zu einer wirtschaftlichen Blüte führten. Die Verfügungsmacht über Zölle, die zunächst unter der Herrschaft der Wasserburger Grafen eingezogen wurden, gingen im 13. Jahrhundert auf die Wittelsbacher über.
Zum Foto: Der Urkunde zur Markterlaubnis sind vier Siegel angehängt. Neben dem des kurze Zeit nach Ausfertigung der Urkunde verstorbenen Herzogs Stephan II. von Bayern befinden sich die Siegel der später konkurrierenden Söhne …
Im Schutz ihrer Herrscher entwickelte sich die besonders wehrfähige Stadt zum Handels- und Verwaltungsmittelpunkt. Neben einer allgemeinen Bestätigung der Stadtrechte nach dem Stadtbrand 1339 wurde Wasserburg im Jahr 1374 weiterhin die Erlaubnis eines dreitägigen, freien Jahrmarktes als Einzelrecht verliehen.
Die Innstadt erhielt damit, wie viele andere landsässige Städte, auch nach dem Ende der Herrschaft Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (regierte 1314 bis 1347, Kaiser ab 1328) immer wieder Privilegien – auf eigenen Wunsch – ausgestellt.
Grundsätzlich bedeutet dieser Vorgang, dass die Bürger damit in „die ständisch-privilegiale Welt mit unterschiedlichen Berechtigungen und Rechtsstellungen eingeordnet“ wurden: Nachdem die Aussteller die „willigen und getreuen Dienste“ der Stadt erkannt hätten, würde man ihr nun die besondere Gnade erweisen, dass sie fortan jedes Jahr „an St. Michels abent und darnach drey tag einen freyen Jarmargt“ abhalten dürfe.

Noch heute gibt es den Michaelimarkt in Wasserburg.

Im nächsten Jahr 2024 jährt sich die herzogliche Erlaubnis zu dieser Tradition damit zum 650. Mal.

Die Urkunde ist eine von 3.615 im Oktober 2023 online zugänglich gewordenen Urkunden des Alten Archivs“ der Stadt Wasserburg.

Foto:  Urkunde vom 28.11.1374 – StadtA Wasserburg a. Inn, I1a378.

Literatur:

Grollmann, Felix, Stadtrecht, publiziert am 25.05.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtrecht (05.10.2023).
Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Köln 2012.

 

Über das Projekt der Online-Stellung des Gesamtbestands des Alten Archivs erfahren Sie hier mehr.

Links
Das Stadtarchiv Wasserburg im Portal bavarikon
(URL: https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000008912?lang=de)

Zum Archivgut „Altes Archiv“ (Stand: 5.10.2023: 8.907 Archivalien)
(URL: https://www.bavarikon.de/search?idp=AWA&lang=de)