Landratsamt meldet Vorsichtsmaßnahme für Nußdorf - Grund ist ein Silage-Abwasserleck
Am heutigen Freitag-Spätnachmittag diese Nachricht aus dem Landratsamt Rosenheim: Die Bürger in der Gemeinde Nußdorf sind aufgerufen, das Trinkwasser bis auf Weiteres abzukochen. Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim hat heute eine Abkochverfügung erlassen, die das gesamte Gemeindegebiet umfasst – mit Ausnahme der Ortsteile Guggenau, Oberthann, Niederthann, Buchberg und Lieln.
Grund ist ein Silage-Abwasserleck. Das dort auslaufende, verunreinigte Wasser läuft über einen Graben in die Schutzzone 2 und versickert dort langsam. Eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers kann möglich sein. Die Abkochverfügung ist eine Vorsichtsmaßnahme.
Um mögliche Keime effektiv abzutöten, sollte das Wasser einmal sprudeln aufgekocht werden und eine nachfolgende Abkühlzeit von etwa zehn Minuten eingehalten werden. Dies ist wichtig, wenn das Wasser zur Zubereitung von Getränken oder Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen verwendet wird.
Auch zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst, zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, für medizinische Zwecke wie der Reinigung von Wunden oder eine Nasenspülung sowie zur Herstellung von Eiswürfeln sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Der örtliche Wasserversorger und das Gesundheitsamt verständigten sich darauf, im betroffenen Versorgungsgebiet Proben zu entnehmen. Bis zum Vorliegen aller Befunde bleibt das Abkochgebot aufrechterhalten.
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