Ab morgen gelten im Landkreis Mühldorf neue Grenzen für die Überwachungszone

Ab dem morgigen Samstag, 9. Mai, fallen im Landkreis Mühldorf neben der Newcastle-Schutzzone Teile der bisherigen Überwachungszone weg,  insbesondere im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen. Weiter in der Überwachungszone liegen dann Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen, das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen sowie unbebaute Gebiete der Gemeinde Schönberg.

Dass im Norden des Landkreises eine Überwachungszone bestehen bleibt, liegt an den Ausbrüchen im benachbarten Landkreis Rottal-Inn. Diese hatten ebenfalls Restriktionszonen zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf hineinragen. Die Aufstallpflicht gilt für alle Geflügelhalter in der Überwachungszone weiter.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 25 vom 8. Mai) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 9. Mai (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.

Außerhalb der Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/  heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.

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