Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (312)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um Verstöße beim Überholen.
Ob aus Zeitdruck, aufgrund vermeintlicher Überlegenheit des eigenen Fahrzeugs oder aus anderen Gründen – vor allem auf Landstraßen lässt sich regelmäßig beobachten, dass sich Autofahrer zu riskanten Überholmanövern verleiten lassen. Fehler beim Überholen gehören statistisch zwar nicht zu den häufigsten Unfallursachen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind sie jedoch weiterhin für rund drei bis vier Prozent der Unfälle mit Personenschaden verantwortlich. Aufgrund der oft hohen Geschwindigkeiten haben solche Unfälle zudem überdurchschnittlich schwere Folgen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zur Vermeidung von Unfällen unter anderem vor, dass das Überholen bei „unklarer Verkehrslage“ (§5 Abs. 3 S. 1 StVO) unzulässig ist. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus: Überholt werden darf nur, wenn bereits vor Beginn des Überholvorgangs sicher erkennbar ist, dass während des gesamten Überholvorgangs weder Gegenverkehr noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Zudem darf nicht überholt werden, wenn es durch Verkehrszeichen oder andere Regeln verboten ist.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Im Folgenden haben wir eine Übersicht über einige Verstöße und ihre Folgen zusammengestellt:
Ausgewählte Überholverstöße nach aktuellem Bußgeldkatalog (Stand: Juni 2026)
- Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten: 30 Euro
- Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt: 70 Euro, ein Punkt
- Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet: 80 Euro, ein Punkt
- Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt: 100 Euro, ein Punkt
- Überholt, ohne die Gewissheit, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage: 100 Euro, ein Punkt
- …und dabei ein Überholverbot nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt: 150 Euro, ein Punkt
- …mit Gefährdung: 250 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- …mit Sachbeschädigung: 300 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Wichtig: Die dargestellten Bußgelder betreffen lediglich Verkehrsordnungswidrigkeiten. Kommt es infolge eines verbotswidrigen oder riskanten Überholmanövers zu einem Unfall, können die Folgen deutlich gravierender sein. Neben Schadenersatzansprüchen drohen dann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie Geld- oder Freiheitsstrafen.
Unser Tipp: Um Ihre und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie nur dann überholen, wenn die gesamte Überholstrecke einsehbar ist, eine ausreichende Differenzgeschwindigkeit aufgebaut werden kann und erkennbar ist, dass durch das Überholen kein Anderer behindert oder gefährdet wird. Insbesondere an unübersichtlichen Stellen, in Kurvenbereichen oder in Kolonnen sollte nicht überholt werden. Ohnehin fällt die tatsächliche Zeitersparnis häufig deutlich geringer aus als viele Verkehrsteilnehmer vermuten und beträgt selbst auf längeren Strecken oftmals nur wenige Minuten.
In einigen anderen Verkehrstipps haben wir uns bereits näher mit einzelnen Überholverboten beschäftigt:
Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge:
Wann ist das Rechtsüberholen erlaubt?
Zum Thema Seitenabstand:
Überholverbot am Bahnübergang:
Foto: Pixabay
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