Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (140)

 

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Vorschriften zum Seitenabstand.

 

>>Nachdem in der vergangenen Woche der Sicherheitsabstand zu Vorausfahrenden Thema des Verkehrstipps war, soll es dieses Mal um den ausreichenden Seitenabstand gehen.

Klare Vorschriften finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern. Innerorts muss dabei ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 30 Euro. Teuer wird es, wenn Kinder, ältere Personen oder hilfsbedürftige Menschen mit zu geringem Abstand überholt und dadurch gefährdet werden. Dann beträgt das Bußgeld 80 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

In anderen Fällen spricht die StVO von einem „ausreichenden Abstand“, der eingehalten werden muss, ohne konkretere Angaben zu machen. Hier ergeben sich Orientierungswerte aus der Rechtsprechung. Zu Schul- und Linienbussen sollte beim Vorbeifahren bzw. Überholen ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. 1,5 Meter sollten es beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen wie beispielsweise Motorrädern sein, ein Meter beim Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen. In den allermeisten Fällen gilt: mehr Abstand bedeutet auch mehr Sicherheit. Insbesondere sollten Faktoren wie die Größe des eigenen Fahrzeugs, das Wetter und die Fahrbahnbeschaffenheit berücksichtigt werden.

Beim beim Vorbeifahren an parkenden Autos muss damit gerechnet werden, dass Türen unvorsichtig geöffnet werden. Deshalb ist auch hier genügend Abstand wichtig. Aus der Rechtsprechung geht ein Mindestabstand von rund 0,5 Metern hervor. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte es hier aber ebenfalls ein ganzer Meter sein.

Unser Tipp: ein größerer Abstand und eine geringere Geschwindigkeit sind die wichtigsten Faktoren, um in kritischen Situationen eine Gefährdung anderer auszuschließen. Besonders gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern und Kindern sollten Sie sich vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten und beide Faktoren berücksichtigen.<<

 

Symbolbild: Pixabay

 

Fahrschule Eggerl

Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Tacherting | Traunreut  

Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de