Hauptausschuss beriet gestern über Antrag für den Bereich am Inndamm und am Magdalenenweg

Eine Anleinpflicht für Hunde am Inndamm und am Magdalenenweg beantragten die Grüne bei der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. Man wolle die Naherholungsräume schützen, meinte Steffi König (Grünen) zum Antrag ihrer Fraktion. Sie habe zwar nichts gegen Hunde, wohl aber etwas gegen uneinsichtige Hundehalter. Und es gebe Menschen, die Angst vor Hunden hätten. Außerdem müssten die Naherholungsräume geschützt werden und der Inndamm sei wichtig als Naherholungsraum für die Anwohner. „Eine Leinenpflicht wäre hier notwendig als wichtiges Zeichen für ein friedliches Miteinander.“

Bürgermeister Michael Kölbl verwies auf die Sozialkontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger, „ein paar Störrische und Uneinsichtige. wird’s immer geben“. Der Leiter des Haupt- und Personalamtes der Stadt, Konrad Doser, wies auf die Folgen eines Verbotes hin. Dann müsse es nämlich auch kontrolliert werden und hier könne die Stadt in der derzeitigen Personalsituation keine lückenlose Kontrolle gewährleisten.

„Wir wollen keine Verbote einführen, wenn es nicht erforderlich ist“, meinte der Zweite Bürgermeister Werner Gartner (SPD) in der Debatte zu diesem Punkt. Denn allzu viele Vorschriften seien nicht zielführend.

Auch Georg Machl (CSU) wies auf den großen Aufwand hin, der durch eine Leinenpflicht entstünde. Wolfgang Janeczka (SPD) wies seinerseits darauf hin, dass die Antragsteller im Grunde recht hätten, es nur nicht geklärt sei, wie man das Ganze kontrollieren könne. 

Sepp Baumann (Freie Wähler Reitmehring) meinte nur, dass man Schilder aufstellen müsste, die die Leinenpflicht dokumentierten und er wies auch darauf hin, dass es Hundeleinen von 20 Metern Länge gebe, was dann auch nur wieder einen eingeschränkten Nutzen hätte.

In Wasserburg gebe es noch keine Satzung, die die Leinenpflicht für Hunde regle. Diese müsse erst erarbeitet werden. Und Konrad Doser ergänzte, dass man eine Satzung gestalten müsste, „die nicht ständig nachgebessert“ werden müsste. Heike Maas (CSU) wandte aber auch ein, dass man Freilaufareale für Hunde prüfen sollte. So etwas gebe es schon in zahlreichen Städten und Gemeinden.

Tatsächlich sieht das „Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG“ in Bayern vor, dass „das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ eingeschränkt werden kann. Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass „auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen“ sei.

In Wasserburg will man nun die Frage prüfen, ob eine Leinenpflicht am Inndamm zwischen dem Zirnweg und der Schiffsleutkapelle möglich ist und einen entsprechenden Satzungsentwurf vorlegen. Und diese Leinenpflicht soll nicht nur für große Hunde und Kampfhunde gelten, sondern für alle. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich. Gleichzeitig wolle man aber auch prüfen, inwieweit Freilaufflächen für Hunde ausgewiesen werden könnten. Keine Mehrheit fand im Ausschuss hingegen das Ansinnen, auch am Kellerberg, auf dem Magdalenenweg und auf dem Gelände der Altstadtbahnstrecke eine solche Leinenpflicht für Hunde einzuführen.

RP / Symbolfoto: pixabay

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