Bei Bauprojekten keine direkte Pflicht mehr - Stadtrat berät über Satzung

Zur staatlichen Pflicht zur Errichtung von Garagen- und Stellplätzen sowie von Spielplätzen bei Bauvorhaben hat sich gestern der Wasserburger Stadtrat beraten. Ergebnis: Weil es in der Stadt viele schöne Spielplätze gibt, können sich Bauherren künftig von der Pflicht, einen Spielplatz zu errichten, durch eine finanzielle Ablöse befreien.

Bei der Vorstellung des Satzungsentwurfes wandte Friederike Kayser-Büker (SPD) ein, dass man den Bauherren künftig Vorgaben machen sollte, einen Spielplatz angemessen zu gestalten. Sie sei beispielsweise dafür, dass die Spielplätze ausreichend Sitzgelegenheiten erhalten, dass aber auch dafür Sorge getragen werde, dass der Platz schattig angelegt sei.

Bürgermeister Michael Kölbl wandte ein, dass es im Stadtgebiet zahlreiche schöne Spielplätze gebe und man aus diesen Gründen in der Satzung die Möglichkeit einer Ablöse durch den Bauherrn geschaffen habe. „Wenn es ein Bauvorhaben gebe, bei dem es in fußläufiger Entfernung und für Kinder gefahrlos erreichbar bereits einen Spielplatz gibt, dann kann bei Zahlung einer entsprechenden Ablöse von der Vorschrift zur Errichtung eines Spielplatzes abgesehen werden.“ Der Stadtrat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig dieses Vorgehen.

RP

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