Pfaffing ärgert sich über Regionalplanung: Gegen Vorrang mitten durchs Wasserschutzgebiet

Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat die Ankündigung von Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) umgesetzt: Künftig ist kein Veto der Kommunen gegen Windräder in staatlichen Wäldern mehr möglich. Das wurde vor knapp einem Jahr im Juni 2024 bekannt.

Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft werde beschleunigt, kündigte der Minister da an. Bisher mussten angrenzende Kommunen dem Bau von Windrädern in staatlichen Wäldern zustimmen. Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat die sogenannte „Kommunalklausel“ nun abgeschafft, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Die Klausel habe wie ein faktisches Vetorecht für Standort-Kommunen bei Windprojekten in den Staatsforsten gewirkt.

Aiwanger, der Aufsichtsratsvorsitzender der Staatsforste ist, sagte da, dass die bisherige Sonderregelung veraltet gewesen sei „und mit unseren Ausbauzielen nicht mehr vereinbar.“ Wir berichteten. Nun in der jüngsten Rathaussitzung in Pfaffing hatte der Gemeinderat zumindest mal eine Stellungnahme abzugeben zum vorliegenden, aktualisierten Regionalplan mit Vorbehalts- und Vorranggebieten für Windkraft. 

Genau diese Plan-Aktualisierung war nun im Pfaffinger Gremium ein Stein des Anstoßes.

Wie bereits im Juli vergangenen Jahres beschlossen, sprach sich nämlich das Pfaffinger Rathaus-Gremium jetzt auch weiterhin gegen die offenbar beabsichtigte Erweiterung der Vorrangflächen aus. Die Gemeinde weise bereits mehr als 1,8 Prozent der Gemeindefläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aus. Bei Umsetzung der vorgesehenen, neuen Flächen würde die Gemeinde Pfaffing annähernd das Doppelte ausweisen, erläuterte Bürgermeister Josef Niedermeier. 

Zudem seien die Vorbehaltsflächen W84 und W85 (siehe Karte unten) im ökologisch wertvollen Gebiet der Pfaffinger und auch Rieder Filzen. ÜWG-Gemeinderat Sepp Reich ärgerte sich über so eine Planung: Das sei ja geradezu Schwachsinn in so einem Naturgebiet.

Die Rieder Filze zum Beispiel ist ein Niedermoorgebiet und somit ein wichtiger Kohlenstoff-Speicher – ein wichtiger Baustein des Klimaschutzes.

Der Gemeinderat lehnte per Beschluss einstimmig und kopfschüttelnd zudem ab, dass mitten durch das Pfaffinger Wasserschutzgebiet (Wald Richtung Edling) nun eine Vorbehaltsfläche für Windkraft in eine höhere Vorrangstufe eingeteilt wurde. Die Grundwasser-Versorgung aber sei die höchste Aufgabe einer Gemeinde, die dürfe auf gar keinen Fall gefährdet werden, war sich der Gemeinderat in Pfaffing ohne Diskussion einig …

 

 

Die Regionalverbände haben mit der Landesregierung die regionale Planungsoffensive vereinbart, nach der jede Region 1,8 Prozent ihrer Fläche im Regionalplan ausweist, damit dort Windenergieanlagen gebaut werden können und zusätzlich mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche ausgewiesen werden, damit dort Photovoltaikanlagen im Freiraum entstehen können.

Die Staatsregierung in Bayern strebe jetzt einen deutlichen Ausbau der Windkraft in den staatlichen Wäldern an.

Per Gesetz ist das festgelegt – siehe Grafik unten.

Und hier ein Blick auf die Region Pfaffing (in der Mitte der Karte unten abgebildet) zu den sogenannten Vorranggebieten für Windkraft – in grün abgebildet – wie sie VOR dem aktuellen Plan aussah …

 

Zur Hintergrund-Info:

Die Ausweisung der Flächen geschieht über die Regionalplanung. Träger der Regionalplanung sind in Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände. Die Regionalen Planungsverbände schließen sich wiederum jeweils aus den Gemeinden und Landkreisen einer Region zusammen und stellen unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgelegten Ziele der Raumordnung Regionalpläne auf, die regelmäßig fortgeschrieben werden.

In den Regionalplänen werden zahlreiche Festlegungen zur Raumnutzung getroffen, um die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend koordinieren und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Gemäß LEP sind in den Regionalplänen zudem im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

In den kommenden Jahren entscheiden somit die bayerischen Regionen, welche Flächen bevorzugt für den Windenergie-Ausbau zur Verfügung stehen.

Sollte das regionale Teilflächenziel bis zum 31. Dezember 2027 nicht erreicht werden, sind nach den Vorgaben im Baugesetzbuch  Windenergieanlagen in den betroffenen Regionen über § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Das würde einen Verlust der Steuerungsmöglichkeiten der Regionen ab dem 31.12.2027 nach sich ziehen. So dürften Windräder auch außerhalb extra ausgewiesener Flächen im Außenbereich errichtet werden. Zudem würde der landesrechtliche Mindestabstand bei bayernweiter Zielverfehlung gänzlich entfallen.