Ludwig freut sich: Grünes Licht vom Gericht für Brücke, neuen Straßenverlauf und Kreisverkehr

 

Der Bahnübergang der Bundesstraße B304 am Ortseingang von Reitmehring darf beseitigt und durch eine Brücke über die Bahngleise ersetzt werden. Zugleich erhält die Ortsdurchfahrt durch Reitmehring einen neuen Straßenverlauf mit einem Kreisverkehr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekanntgegebenem Urteil entschieden und damit den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern von Juni 2022 bestätigt.

Die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Bahnübergang Reitmehring heute begrüßt. „Das ‚grüne Licht‘ für den Bau der Brücke über die Bahngleise an der Bundesstraße B304 ist ein sehr gutes Signal für die Anwohner und die Autofahrer auf der B15 und die B304“, so Ludwig am Nachmittag.

Aktuell läuft noch über Wochen eine Sanierung des Bahnübergangs mit Komplett-Sperrung – wie berichtet.

„Das Urteil schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass in Reitmehring ein großer Engpass beseitigt wird und die Staus der Vergangenheit angehören werden. Mit diesem Thema habe ich mich als Wahlkreisabgeordnete seit Jahren beschäftigt, es gab sehr viele Ortstermine. Schon zusammen mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und den Kommunalpolitikern vor Ort waren wir stets auf der Suche nach der besten Lösung. Es erleichtert mich und es freut mich, dass sich der Einsatz gelohnt hat“, so Ludwig.

Das Urteil schaffe die Voraussetzung für eine nachhaltige Lösung für den Ort, so Ludwig weiter. Es ermögliche in Reitmehring neben der Eisenbahnbrücke auch einen neuen Straßenverlauf und einen Kreisverkehr. Das mache den Verkehr im Ort sicherer und flüssiger. Auf dieses Urteil habe man lange gewartet. Es sei ein guter Tag für Reitmehring …

Wichtig sei jetzt eine zügige Umsetzung des Urteils.

Hierfür müsse der Bund die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, was trotz angespannter Haushaltslage dringend notwendig sei. Schließlich solle hier ein jahrzehntelanger Engpass beseitigt werden …

Zum Urteil heißt es vom Gericht:

Die Firma Meggle, deren an der Megglestraße gelegenes Werksgelände im Norden an die B304 und im Süden an die B15 angebunden ist, wandte sich mit ihrer Klage beim BayVGH gegen diese Planung. Sie machte geltend, das Vorhaben habe negative bis existenzbedrohende Auswirkungen auf ihren Geschäftsbetrieb. Unter anderem sei die Megglestraße nicht geeignet, während der Bauphase wie geplant den auf sie umgeleiteten Verkehr aufzunehmen. Durch die zu erwartende Überlastung werde der Betrieb faktisch vom öffentlichen Verkehrsnetz abgeschnitten.

Infolge des Bauvorhabens werde zudem eine notwendige Betriebserweiterung unmöglich gemacht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage nun abgewiesen.

Die Planung sei nicht zu beanstanden.

Die von Meggle vorgeschlagene Beibehaltung der Straßenführung der B304 mit einer Tieferlegung der Gleise stelle keine Alternative dar, zumal sich die Kosten auf etwa 170 Millionen Euro anstelle der für das beabsichtigte Vorhaben veranschlagten 22 Millionen Euro belaufen würden.

Die wirtschaftlichen Belange der Firma seien von der Planfeststellungsbehörde in angemessener Weise berücksichtigt worden: Die Pläne für die beabsichtigte Betriebserweiterung seien noch nicht konkret genug gewesen. Zudem verbessere das geplante Vorhaben langfristig die aktuellen Verkehrsprobleme auf der Megglestraße.

Die Planfeststellungsbehörde durfte nach den vorläufigen Plänen zum Bauablauf davon ausgehen, dass das klägerische Werk auch während der Bauzeit dauerhaft erreichbar sein und die Funktionalität des Geschäftsbetriebs nicht in Frage gestellt werde.

Auf Verkehrsprobleme in der Umbauphase könne bei Bedarf mit Umleitungen oder temporären Ampeln reagiert werden.

Gegen die Entscheidung kann binnen eines Monats Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Andernfalls wird die Entscheidung rechtskräftig.