Bei Grenzkontrolle entdeckt: Laut Haftbefehl muss der Mann noch eine Freiheitsstrafe verbüßen

Wie sich bei der Überprüfung der Personalien des Rumänen – an der Inntalautobahn im Rahmen der heutigen Grenzkontrollen – herausstellte, war gegen ihn von der Gießener Ausländerbehörde bis September 2027 ein Einreiseverbot verhängt worden. Der Mann musste Deutschland verlassen, nachdem er einen Teil der vom Landgericht Gießen wegen einer Vergewaltigung verhängten dreijährigen Freiheitsstrafe verbüßt hatte.
172 Tage blieben, wie ihm bekannt gewesen sein müsste, als Resthaft offen.
Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde der ausstehende Freiheitsentzug fällig. Die Bundespolizisten brachten ihn nach einem kurzen Zwischenstopp in der Rosenheimer Inspektion in die Justizvollzugsanstalt Bernau, wo der 28-Jährige für die Dauer von knapp sechs Monaten bleiben muss.
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