Ein interfraktioneller Antrag von Stadträten in Rosenheim - Zur Konsolidierung des Haushalts
Es gibt einen interfraktionellen Antrag von Stadträten in Rosenheim – und zwar von den Fraktionen Freie Wähler /UP sowie den Grünen sowie der Stadträte Maria Knott-Klausner (FDP) und Horst Halser (ÖDP). Sie stellen zur Konsolidierung des Haushalts für das Jahr 2025 und zur gleichzeitigen Verbesserung der Angebote beim Stadtbus folgenden Antrag zur Erhöhung von den Parkgebühren in Rosenheim …
1. Die Parkgebühren für das Parken am Straßenrand in der Zone 1 werden auf 1,30 € pro angefangene halbe Stunde erhöht. Die sich ergebenden Mehreinnahme werden vorrangig zur Verbesserung der Angebote beim Stadtbus durch die städtische Verkehrsgesellschaft verwendet.
2. Die Parkgebühren für das Parken in den städtischen Parkhäusern werden auf 1,20 € pro angefangene halbe Stunde erhöht. Die sich ergebenden Mehreinnahmen werden vorrangig für die Ausstattung der Parkhäuser verwendet.
Die Erhöhung der Parkgebühren sowohl am Straßenrand als auch in den Parkhäusern im beantragten Umfang erscheine im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage zur Verbesserung der Einnahmensituation dringend geboten, so die Antragsteller. Eine Änderung des Parkverhaltens und schwerwiegende Benachteiligungen der Gewerbetreibenden in diesem Bereich seien nicht zu befürchten.
Die unterschiedliche Erhöhung der Gebühren unterstreiche das Bestreben des Stadtrates, das Parken in der Innenstadt primär in die Parkhäuser zu verlagern und damit Parksuchverkehr zu reduzieren.
Die weitere Argumentation der Räte:
„Für den Stadtbus sollen durch die Mehreinnahmen bessere Angebote für Pendler und die Erreichbarkeit der Innenstadt aus den einzelnen Stadtteilen finanziert werden.
Verbesserungen in den Angeboten des Stadtbus bei Takt, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden sowie an Samstagen oder besondere Aktionen wie der Wiesnbus oder ein Ein-Euro-Ticket erhöhen die Attraktivität des Busverkehrs. Sie tragen auch zur Belebung der Innenstadt und damit auch des Einzelhandels bei. Den Mitbürgern aus den Stadtrandbezirken, die sich individualisierten Verkehr nicht leisten können, soll eine bessere Anbindung an die Innenstadt und die dortigen Angebote ermöglicht werden.
In den Parkhäusern soll mit den Mehreinnahmen die Ausstattung für eine elektronische Abrechnung der Gebühren über eine App oder bargeldlose Bezahlung finanziert werden. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz für die Nutzung der Parkhäuser. Die Nutzung der Parkhäuser reduziert den Parksuchverkehr in der Innenstadt.
Die Gebührenerhöhungen dienen auch der Konsolidierung der Finanzplanung, da für die un umgänglichen Ausgaben für die Verbesserung des Stadtbusses und der Parkhäuser zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen.“
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