26-jähriger Syrer steht in Traunstein vor Gericht - Hohe Haftstraße gefordert

Bereits im November 2023 hatte die Deutsche Bundesregierung ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, durch das die Strafvorschriften für gewerbsmäßige Schleuser von Asylsuchenden erheblich verschärft worden sind. Außerdem hat die Bundesregierung beschlossen, ähnlich wie die europäischen Nachbarn, die Kontrollen an den Grenzen zu verschärfen. Vor dem Landgericht Traunstein muss sich nun ein 26-jähriger Syrer verantworten, der zwischen Ende Juli 2023 und Ende August 2023 mindestens 28 Fahrten organisiert oder selbst durchgeführt haben soll, in denen er insgesamt mindestens 140 Personen illegal nach Deutschland transportiert haben soll. Er habe für diese Taten einen Schleuserlohn in Höhe von 56.000 Euro erhalten.

Der Angeklagte ist seit zwölf Monaten in Untersuchungshaft und wurde von der Polizei aus der Untersuchungshaft zum Gerichtsgebäude gebracht. Vor dem Gerichtssaal wollte er seine Lebensgefährtin begrüßen. Die beiden Polizisten, die den Angeklagten begleiteten, machten ihn unmissverständlich darauf aufmerksam, dass er seine Lebensgefährtin nur begrüßen dürfe, mit ihr nicht über seine Verhandlung vor Gericht sprechen dürfe und dass er deutsch zu sprechen habe.

Natürlich funktionierte diese Vorgabe der Polizei nur teilweise: Intensiv und lange umarmten und herzten sich der Angeklagte und seine Lebensgefährtin und der Polizist stand daneben.

Nachdem alle Prozessbeteiligten im Gerichtssaal Platz genommen hatten, wurde die Verhandlung durch die Vorsitzende Richterin Christina Braune eröffnet. Die Partnerin des Angeklagten wollte der Verhandlung beiwohnen und dokumentierte diesen Wunsch vehement durch die Äußerung: „Ich bin seine Frau!“, was das Gericht nicht gelten ließ. Sie könne als Zeugin vernommen werden und müsse deshalb vorerst draußen warten. Außerdem sei sie nicht nach deutschem Recht rechtmäßig verheiratet, ergänzte die Richterin.

Hauptpartnerin des Angeklagten bei den Schleuserfahrten war eine Scoutfahrerin, die derzeit in Österreich in Haft einsitze und am kommenden Montag vernommen werden könne. Richterin Braune informierte die Prozessbeteiligten davon, dass die Scoutfahrerin darum gebeten habe, ihre Aussage in Abwesenheit des Angeklagten machen zu dürfen, denn sie habe Angst um ihr „Leib und Leben“.

Und kaum, dass die Richterin mit der Hauptverhandlung in der Sache beginnen wollte, beantragte die Verteidigung ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ein solches Rechtsgespräch kann eine Verhandlung deutlich verkürzen, der Angeklagte gesteht dann seine Tat, hilft bei der Aufklärung mit und im Gegenzug erklären sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht mit einem bestimmten Strafmaß einverstanden. An einem solchen Rechtsgespräch nimmt der Angeklagte nicht teil.

Am Ende des Rechtsgesprächs teilte das Gericht den Besuchern mit, dass das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sich auf ein Strafmaß zwischen sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis und sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verständigt hätten und nunmehr nur noch der Angeklagte dem zustimmen müsste. Und hier trat der seltene Fall vor Gericht ein, dass der Angeklagte nach einem solchen Rechtsgespräch dieses Entgegenkommen ablehnte.

Er werde zu Unrecht beschuldigt, er sei gar nicht der Angeschuldigte, sondern ein Doppelgänger, diese Anklage beruhe auf einem großen Irrtum. Sieben Jahre Gefängnis seien auch nicht wenig. Richterin Braune glaubte, ihren Ohren nicht zu trauen. Immerhin lägen dem Gericht Videoclips der Fahrten vor. „Dies ist nicht das Niveau, auf dem wir hier verhandeln“, schrieb sie dem Angeklagten ins Stammbuch. Er sei auch von weiteren Personen als der Schleuser identifiziert worden. Und schließlich, dafür, dass das alles auf einer Verwechslung beruhen solle, kenne er die Einzelheiten und Insidergeschichten recht gut. Und die in Rede stehende Geldsumme habe er schließlich auch erhalten.

Für die nächste Woche sind noch zwei Prozesstage anberaumt, in denen vor allem die Scoutfahrerin und weitere Zeugen vernommen werden sollen und ein Urteil gesprochen werden soll. 

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RP