Landratsamt Rosenheim informiert über neue Einbürgerungsregelungen

Das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland wird modernisiert. Diese Änderungen treten am 27. Juni in Kraft und sollen den Einbürgerungsprozess erheblich vereinfachen. Das Landratsamt Rosenheim informiert frühzeitig über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen:
 
Laut einem Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik haben sich in Bayern im Jahre 2023 rund 36.000 Personen einbürgern lassen – Tendenz steigend. In Rosenheim wurden im vergangenen Jahr 284 Personen eingebürgert, hauptsächlich aus Rumänien, der Türkei und Syrien.

Gründe für steigende Einbürgerungszahlen:

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einbürgerungsanträge gestiegen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass viele der zwischen 2015 und 2016 eingereisten Flüchtlinge und Asylbewerber mittlerweile die erforderliche Aufenthaltsdauer von bislang acht Jahren erfüllt haben. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird ein weiterer Anstieg der Antragszahlen erwartet.

Wesentliche Kernpunkte der Gesetzesänderungen:

1. Doppelte Staatsangehörigkeit:
Mit dem neuen Gesetz wird der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Einbürgerungsbewerber können künftig generell bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten und somit mehrere Pässe besitzen. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit geht beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht mehr verloren.

2. Kürzere Voraufenthaltsdauer:
Die erforderliche Voraufenthaltszeit für eine Anspruchseinbürgerung wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.

3. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration:
Einbürgerungsbewerber, die als Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 oder als Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR bis zum 13. Juni 1990 nach Deutschland gekommen sind, müssen künftig nur mündliche Sprachkenntnisse nachweisen und sind vom Einbürgerungstest befreit.

4. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern:
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Kinder dürfen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern beibehalten.

5. Weitere Voraussetzungen:
Die bisherigen Voraussetzungen wie das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Sicherung des Lebensunterhalts ohne öffentliche Leistungen, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Straffreiheit und der Einbürgerungstest bleiben bestehen.

Informationen des Landratsamtes Rosenheim zum Einbürgerungsverfahren:

Das Landratsamt Rosenheim empfiehlt, sich vor der Antragstellung genau darüber zu informieren, ob alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Da mit der Antragstellung Gebühren verbunden sind, wird ein anonymer Quick-Check auf der Homepage des Landratsamtes zur unverbindlichen Vorabprüfung angeboten.

Sollte dennoch ein persönliches Beratungsgespräch notwendig sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, um ausreichend Zeit für die individuelle Beratung zu haben. Termine können telefonisch über die Hotline der Staatsangehörigkeitsbehörde unter 08031 392/5252 oder online vereinbart werden.

Bereits gestellte Einbürgerungsanträge müssen nicht neu eingereicht werden. Diese werden vom Landratsamt aktualisiert und fortgeführt. Antragsteller werden anschließend kontaktiert.

Aufgrund der Gesetzesänderung wird einen Anstieg der Antragszahlen erwartet. Das Landratsamt Rosenheim bittet daher um Verständnis, dass das Antragsverfahren länger als üblich dauern kann.

Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite des Landratsamts Rosenheim.