Bayern hat ein Verbot von Gender-Schreibweise beschlossen - Für Behörden und Schulen

Bayern hat gestern ein Verbot von Gender-Schreibweise beschlossen – gültig ab dem 1. April (es ist kein Aprilscherz). Laut Kabinett darf es nun keine Gendergaps, -sternchen und Co. mehr geben bei Verwaltung sowie in Schulen und Hochschulen. Das Verbot soll unter anderem für offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten und auch Jahresberichte gelten.

  Konkret heißt das, dass beispielsweise Gendersternchen („Bürger*innen“),

sogenannte „Binnenmajuskel“ also Großbuchstaben im Inneren eines Wortes („LehrerInnen“),

Doppelpunkt („Arbeiter:innen“) und Gendergap („Verkäufer_innen“) unzulässig sind.

Sprache müsse klar und verständlich sein, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung. Falls sich ein Beamter darüber hinwegsetze, werde es sicher auch Konsequenzen haben, sagte Herrmann, wie ihn der Bayerische Rundfunk zitierte. Das Kultusministerium wolle bei möglichen Verstößen aber zunächst auf Dialog setzen …

Die bayerische Staatsregierung wolle keine „ideologie-getriebene“ Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und verbiete daher die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechter-Umschreibung.

Nachdem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon im Dezember in seiner Regierungserklärung ein Genderverbot angekündigt hatte – wir berichteten – beschloss nun das Kabinett gestern offiziell diese Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaats Bayern.

Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern künftig so formuliert werden, „dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen“. Dafür kämen Paarformeln wie Schülerinnen und Schüler oder geschlechtsneutrale Formulierungen – wie alle, Team, Publikum, Kollegium – infrage.

Quelle: BR