Als neue Unterstützung für die Unternehmen bei der Fachkräfte-Sicherung

Zum 1. April treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Das meldet die Bundesagentur für Arbeit heute in Rosenheim: Eine neue Leistung im Rahmen einer Beschäftigten-Qualifizierung ist das neue Qualifizierungsgeld.

„Mit dem Qualifizierungsgeld können wir die Transformation am Arbeitsmarkt begleiten. Es schafft Chancen, in die langfristige Jobperspektive der Beschäftigten zu investieren und Unternehmen bei der herausfordernden Fachkräfte-Sicherung zu unterstützen“, sagt dazu Vanessa Ahuja, BA-Vorständin für Geldleistungen.

Die Agentur beschreibt es so in einer Pressemitteilung:

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße der Verlust von Arbeitsplätzen droht – eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet.

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken.

Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Förder-Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandel-bedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb.

Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag unter

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung